Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 174

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte. – Frau Abgeordnete, Sie können jetzt beweisen, wie es mit der Lautsprecheranlage wirklich bestellt ist.

20.35

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Recht herzlichen Dank dafür, daß Sie jetzt umgestellt haben. Dafür hallt es jetzt aber für den Sprechenden, sodaß dieser sich ein zweites Mal sprechen hört. Der Ton "hängt nach".

Herrn Kollegen Kier haben wir nur zum Teil folgen können, weil wir ihn nicht verstanden, nicht gehört, akustisch nicht wahrgenommen haben. (Abg. Dr. Kier: Das liegt an der Tonanlage!) Ja, das ist eine Tatsache. Auch der Herr Minister hat ihn, glaube ich, schwer verstanden.

Zwei Initiativen gingen diesem Jugendwohlfahrtsgesetz voraus – das wurde schon gesagt –, und zwar eine Entschließung vom 19. September 1996, aber auch eine Entschließung aus dem Jahr 1994. Dies zeigt, daß das Jugendwohlfahrtsgesetz auch heute noch tauglich ist, Herausforderungen zu bewältigen. Es wurden aber auch damals Änderungsvorschläge gemacht. In der Entschließung aus dem Jahr 1996 wurde der Familienminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, bei der es um eine zentrale Stelle für die Meldungen von Verletzungen beim Jugendwohlfahrtsträger und um eine datenschutzrechtliche Absicherung solcher Meldungen ging. Beiden Entschließungen wurde nunmehr Rechnung getragen.

Ziel der Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes ist es, mutmaßliche Fälle von Kindesmißhandlung und sexuellem Mißbrauch systematischer zu erfassen und auch effizienter zu bekämpfen.

Frau Haller, wenn Sie sagen, daß in einer unglaublich zynischen Art und Weise (Abg. Haller: Die Wiederholungsgefahr ...!) etwas festgestellt habe, dann möchte ich in Erinnerung rufen ... (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bitte, Frau Abgeordnete, machen Sie von Ihrem Rederecht kräftig Gebrauch!

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (fortsetzend): Abgeordneter Dolinschek hat immer wieder nachgefragt, und mit Recht nachgefragt: Bedeutet das, daß das im ersten Fall straffrei bleibt? Da die Frage wiederholt gestellt wurde, habe ich dann gesagt: Wie es in der Rechtspraxis üblich ist. Meinen Sie ... (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Es ist unglaublich, wie Sie sich da oben aufführen. Es ist direkt belustigend. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haller und Meisinger.)

Es wird also ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, diesem tragischen und traurigen Phänomen des Mißbrauches von Kindern wirksam begegnen zu können. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haller.) Ich glaube, ich habe wirklich ein Echo: Sobald ich spreche, schreit die Frau Haller oben mit! Das ist wirklich ein Phänomen! (Abg. Dr. Povysil: Ein Echo wäre ja nicht gleich laut!) Man müßte das einmal näher untersuchen.

So sind nun also bei Verdacht der Mißhandlung und bei sexuellem Mißbrauch nicht nur Ärzte zur Meldung an den jeweils zuständigen Jugendwohlfahrtsträger verpflichtet, wie es in einer Novelle zum Ärztegesetz bereits beschlossen worden ist (anhaltende Zwischenrufe der Abg. Haller sowie weiterer Abgeordneter der Freiheitlichen. – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen), sondern auch andere medizinische und nichtmedizinische Berufe. (Abg. Dr. Krüger: Sie sehen, daß Ihre Rede große Aufmerksamkeit hat!) Jetzt schaltet sich sogar der Rechtsanwalt ein! Jetzt wird es spannend! (Abg. Dr. Graf: Das Echo muß ja von den Freiheitlichen kommen! Es sind ja keine Sozialisten mehr da!)

Die Gesetzesnovelle sieht auch eine Professionalisierung der tätigen Personen sowie eine Ausweitung des Angebots an sozialen Diensten vor. Es wird auch empfohlen, den Jugendwohlfahrtsträgern niederschwellige Dienste anzubieten, wie Streetwork oder betreute Notschlafstellen. Die Länder werden überdies ermächtigt, jenen Personen, die bis zum dritten Grad mit dem betreuten Kind verwandt sind, Entschädigungen bis zur Höhe des Pflegegeldes zu bezahlen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite