Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 175

Ferner wird erstmals die regelmäßige und gewerbsmäßige Tagesbetreuung, die Betreuung bei Tagesmüttern gesetzlich geregelt. Die Betreuung in Gruppen in geeigneten Räumen wird für zulässig erklärt; Voraussetzungen sind eine Bewilligung und die Aufsicht des Jugendwohlfahrtsträgers.

Für uns Sozialdemokraten und -innen ist die fachliche Qualifikation, aber auch das Vorliegen von persönlicher und fachlicher Eignung bei Betreuungspersonen von großer Bedeutung. Das wurde im Entschließungsantrag zusammengefaßt, in dem die Frauenministerin und der Familienminister beauftragt werden, mit den Bundesländern Verhandlungen dahin gehend aufzunehmen, daß die Bewilligungserteilung für Tageseltern an das Vorliegen entsprechender Grundqualifikationen geknüpft ist. Wir haben auch in einem Abänderungsantrag den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen. Die Verdachtsfälle sind, wie gesagt, personenbezogen zu erfassen und unverzüglich zu überprüfen, aber unrichtige Daten sind zu löschen. Auch die entsprechenden Verwaltungsstrafen wurden geregelt.

Zu den Anträgen der Freiheitlichen betreffend Heimfahrtbeihilfe und Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus möchte ich anmerken, daß wir Sozialdemokraten uns diesem Anliegen selbstverständlich nicht gänzlich und grundsätzlich verschließen. Was die zentrale Notrufstelle betrifft, ist das Anliegen mit der vorliegenden Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz erfüllt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. (Abg. Dr. Graf: Ihr Wort in Gottes Ohr, Herr Präsident!) – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.40

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar večer, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ohne wiederholen zu wollen, was bisher gesagt wurde: Es ist nicht die Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz als solche, die die Kritik der Liberalen und der Grünen erregt, sondern es ist in erster Linie die vertane Chance, die hier nicht ergriffen wurde, die wir kritisieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wesentliche ist – und es ist mir wichtig, dies auch hier festzustellen –, daß der seinerzeitigen Initiative des Parlaments, bei der es ja zu einer einstimmigen Annahme eines Entschließungsantrages kam, jetzt in einigen Punkten auch klar Rechnung getragen wurde – Stichwort Meldestelle –, wenngleich nicht ganz so, wie der Herr Bundesminister sich das vorgestellt hat – erlauben Sie mir, das noch kritisch anzumerken –, denn der Herr Bundesminister hat einen Vorschlag eingebracht, der großen Widerstand beispielsweise beim Datenschutzrat ausgelöst hat, und dieser Vorschlag ist dann ja auch im Ausschuß noch korrigiert worden. Genau das verstehe ich aber unter parlamentarischer Arbeit, daß der Ausschuß eben sagt: Herr Minister, so geht es nicht! Wir sind der Gesetzgeber, wir wollen das anders! – Das ist auch geschehen.

Jenen, die sich dafür eingesetzt haben, vor allem den Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, aber auch den Datenschützern, möchte ich dafür meinen herzlichen Dank aussprechen.

Nun aber, meine Damen und Herren, komme ich zu jenen Punkten, die nicht unsere Zustimmung finden, und ich möchte sie jetzt auch im Rahmen des Abänderungsantrages der Abgeordneten Motter und Stoisits verlesen. Dabei werden wir eben jene Argumente, die schon vom Kollegen Kier und zum Teil auch von Frau Kollegin Haller – aber wirklich nur sehr am Rande – angeschnitten wurden, ins Zentrum der Ausführungen stellen. (Abg. Großruck: Stellen Sie die Ausführungen ins Zentrum des Themas!)

Herr Präsident! Ich verlese jetzt den Abänderungsantrag – er ist ziemlich lang – und möchte ihn dann erörtern.


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