Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 180

20.57

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast täglich hören oder lesen wir in den Medien Berichte über Mißhandlungen von Kindern. Meist sind die Angehörigen oder Nachbarn, die Gewalt an Kindern beobachten, überfordert und schauen daher oftmals weg.

"Kinder haben ein Recht auf Kindheit, auf Zeit und Wort", so der bekannte Kinder- und Jugendpsychiater Professor Max Friedrich. – Primäre Aufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist die Stärkung der Erziehungskraft der Familien. Wenn die Erziehungsberechtigten das Wohl ihrer Kinder nicht gewährleisten können oder wollen, besonders aber bei erzieherischer Gewalt an Kindern ist die öffentliche Jugendwohlfahrt zum Eingreifen verpflichtet.

Zum Schutz unserer Kinder und in ihrem Interesse ist es erfreulich, daß nun eine Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz vorliegt, die den heutigen Bedürfnissen gerecht wird. Die Novelle bringt folgende Änderungen: Professionalisierung der in der Jugendwohlfahrt Tätigen – Frau Kollegin Stoisits! –, Ausweitung des Angebots an sozialen Diensten, zum Beispiel Elternweiterbildung, Erweiterung des Pflegegeldanspruches auf verwandte Personen, Regelung der Tagesbetreuung von Kindern, Erlebnispädagogik als methodischen Ansatz, Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht von Angehörigen des Gesundheitsdienstes im Falle der Gefährdung des Kindeswohls und Einführung eines Kostenersatzes der Eltern bei Unterstützung der Erziehung.

Überdies wurden in der Novelle eine zentrale Stelle für die Meldung von Verletzungen beim Jugendwohlfahrtsträger und die entsprechende datenschutzrechtliche Absicherung solcher Meldungen vorgesehen.

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt heute für viele Eltern eine große Herausforderung dar. Aber auch immer mehr Unternehmungen sind familienfreundliche Lösungen auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Anliegen geworden. Familienfreundlichkeit im Betrieb rechnet sich. Auch die gegenständliche Novelle unterstützt diese Anliegen. Viele Eltern nehmen gerne die Dienste von Tagesmüttern oder -vätern in Anspruch, um wenigstens wieder halbtags einem Beruf nachgehen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Tageseltern leisten großartige Arbeit und bieten die Möglichkeit, daß das Kleinkind tagsüber in eine Familie integriert ist und gleichzeitig mit anderen Kindern zusammensein und spielen kann. Eltern, die ihr Kind einer Tagesmutter überlassen, können natürlich beruhigter sein, wenn die Tagesmutter eine entsprechende Qualifikation vorweisen kann. Durch das Jugendwohlfahrtsgesetz soll ein Rahmen für die Tätigkeit der Tageseltern festgelegt werden. Dabei sind die fachliche Qualifikation sowie das Vorliegen der persönlichen Eignung der Tageseltern von großer Bedeutung. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der im Familienausschuß beschlossen wurde, zielt genau in diese Richtung.

Nun auch ein paar Worte zum Mutter-Kind-Paß: Der große Rückgang an ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Mutter-Kind-Paß – wie von der Opposition, vor allem von der "F", vorhergesagt – ist nicht eingetreten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schauen Sie sich die Statistik an! Sie haben wieder einmal die Reife und das Verantwortungsbewußtsein der österreichischen Eltern unterschätzt!

Die Maßnahmen, die von Bundesminister Bartenstein gesetzt wurden – insbesondere das sogenannte Recall-System, bei dem Mütter vor jeder Untersuchung des Kindes angeschrieben werden und entsprechendes Informationsmaterial bekommen –, sind ein voller Erfolg. Pro Jahr werden zirka 400 000 Schreiben verschickt. Kosten entstehen für den Staat keine, das Geld wird durch Sponsoring hereingebracht. Die kostenlosen ärztlichen Untersuchungen und ebenso der Bonus von 2 000 S werden von zirka 94 Prozent der Eltern in Anspruch genommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion stimmt dieser Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes, in der so viele Neuerungen enthalten sind, die unserer Zeit gerecht werden, gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

21.02


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