Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 17

kaufen können. Es ist kein fairer Wettbewerb, und es entsteht dadurch letzten Endes auch Schaden für den Arbeitsmarkt.

Das Bundesministerium für Finanzen, insbesondere der Zoll innerhalb unseres Hauses, hat daher seine Anstrengungen im Kampf gegen diese Produktpiraterie in den letzten drei Jahren deutlichst verstärkt. Im Zentrum unserer Anstrengungen stehen dabei die bessere Schulung unserer Organe, insbesondere der Zollorgane, und gleichzeitig der Aufbau einer Informationszentrale über die Produktpiraterie für die Wirtschaft. Soweit betroffene Unternehmen bekannt sind, sobald wir wissen, welche Unternehmen davon betroffen sind, gehen ihnen Informationen zu, wie sie ihre Markenrechte besser schützen können. Wir bekommen aber auch Informationen von den Unternehmen.

Der Aufbau des Datennetzes ermöglicht es in der Zwischenzeit allen österreichischen Zollstellen, bei Verdachtsmomenten innerhalb weniger Sekunden zu den nötigen Informationen zu kommen, um solche Produktpiraterie aufdecken zu können. Diese Maßnahmen haben aber auch bereits zu merkbaren Erfolgen im Kampf gegen die Produktpiraterie geführt. Allein in den Monaten Oktober und November 1998 wurde in 33 Fällen die Einfuhr solcher gefälschter Artikel verhindert, und es wurden diese Artikel beschlagnahmt. Dabei reicht die Palette der Fälschungen von Bekleidung über Uhren und Schallträger, vor allem CDs, bis hin zu Ersatzteilen für Flugzeuge, woraus man sieht, daß auch für Leib und Leben von Menschen durch diese Produktpiraterie Gefahr entstehen kann.

Die Anstrengungen der Zollverwaltung haben letztlich dazu geführt, daß österreichische Zollorgane den größten in Europa bis dahin aufgedeckten Fall an Produktpiraterie entdeckt haben. Es konnten 120 000 Raubpressungen von CDs sichergestellt werden.

Wir arbeiten aber auch an der gesetzlichen Basis, an der Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Produktpiraterie weiter und haben einen diesbezüglichen Gesetzentwurf für die Durchführung einer entsprechenden EU-Richtlinie erarbeitet. Diese wird in Kürze in Begutachtung gehen. Wir arbeiten auch europaweit an einem entsprechenden System zum Informationsaustausch weiter. Der Prototyp dieses Informationssystems ist bereits unter dem Titel "Multimedia System for Customs" fertiggestellt und befindet sich in der Testphase.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Staatssekretär. – Eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Staatssekretär! Mit welchen Konsequenzen müssen Konsumenten rechnen, die gutgläubig eine nachgeahmte Ware, ein gefälschtes Produkt erwerben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Diese Konsumenten müssen zollmäßig selbstverständlich mit keinen Konsequenzen rechnen. Sie haben bereits den Schaden, daß sie ein Produkt gekauft haben, das nicht echt ist, zu verkraften. Sie werden bestenfalls darauf aufmerksam gemacht. Aber sie haben keinen Schaden darüber hinaus zu befürchten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dkfm. Bauer, bitte.

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Herr Staatssekretär! Wer sind denn Ihrem Wissensstand nach die hauptsächlichen Empfänger oder Wiederverkäufer dieser Produktfälschungen, die nach Österreich importiert oder hereingeschmuggelt werden? Aber das werden Sie nicht wissen, wenn geschmuggelt wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Wir wissen, daß die meisten Fälschungsprodukte aus Oststaaten kommen, insbesondere aus Tschechien, Polen, Rußland, Rumänien, Bulgarien, wobei Rußland, wie aus internationalen Beobach


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