Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 45

daß sich die Häufigkeit vermindert hat. Ich bin froh darüber, daß die Aufklärungsquote von 49 auf 50,6 Prozent gestiegen ist. – Ich glaube, wir haben auch diesen Bericht zu diskutieren. Wir haben festzustellen, daß es in Österreich auch positive Seiten gibt. Herr Innenminister! Seien wir dankbar dafür, daß sich all das in Ihrem Ressort in positiver Weise entwickelt hat.

Besonders erfreulich ist aber auch die Tatsache, daß hinsichtlich der Delikte im Bereich des Waffengesetzes ein Rückgang von 28,6 Prozent zu verzeichnen ist. Dies zeigt – das möchte ich Ihnen, meinen sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, schon klar sagen –, daß durch Registrierung und durch Kontrolle bessere Erfolge erzielt werden können als durch Entwaffnung. Das sollten Sie bei Ihren Forderungen im Hinblick auf das Waffengesetz letzten Endes auch immer wieder berücksichtigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte kommt die Justiz immer zu kurz. Daher gestatten Sie mir, ein bißchen auf den Justizbericht einzugehen. Positiv zu bewerten ist, daß die Neuanzeigen im Bereich der Staatsanwaltschaften um 2 Prozent zurückgegangen sind – das bedeutet über 3 000 Fälle. Bei den Fällen mit unbekannten Tätern ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen.

Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist um 2,9 Prozent gesunken. Ebenso ist die Verurteilung von Personen wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben um 4,9 Prozent gesunken. Aber es gibt auch die Kehrseite der Medaille. Bedauerlich ist die Tatsache, daß die Zahl der verurteilten Jugendlichen leicht gestiegen ist. Das soll uns darauf aufmerksam machen, diesem Problem mehr Augenmerk zu widmen. Besonders schlimm ist die Tatsache, daß sich in der Drogenkriminalität eine Entwicklung abzeichnet, die zwar einerseits positiv ist, weil es weniger Drogentote gibt, andererseits aber ist aufgrund des Suchtgift- und Suchtmittelgesetzes die Gesamtzahl der Anzeigen um 25,4 Prozent gestiegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister! Herr Justizminister! Damit haben wir uns auseinanderzusetzen. Nach diesem Ausflug in die Statistik gestatten Sie mir, noch auf zwei Themen grundsätzlicher Art einzugehen, einerseits auf die Gerichte selbst und anderseits auf die Untersuchungshaft, auf die Praxis bei der Untersuchungshaft.

Ich möchte mich beim Bundesminister für Justiz bedanken, daß er im Jahre 1998 eine neue empirische Studie für die regionale Anwendung der Untersuchungshaft erstellt hat. Ich habe das zwei Jahre lang gefordert. Seien wir froh, daß er es jetzt gemacht hat; es hat zwei oder drei Jahre gedauert, bis wir neue Zahlen dazu bekommen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe diese Studie gefordert, und ich habe sie mir nun wiederum angeschaut. Es hat aber leider nur eine Verlagerung stattgefunden, denn es bestehen noch immer große regionale Unterschiede. Es hat keine Veränderung stattgefunden, sondern es hat eine Verlagerung stattgefunden. Ich darf kurz drei oder vier Beispiele bringen:

Die durchschnittliche U-Haft-Dauer beträgt im Landesgericht Feldkirch nur vier Wochen, in den Landesgerichten Innsbruck oder Korneuburg acht bis neun Wochen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt im Landesgericht Ried im Innkreis vier Wochen, in Feldkirch und Klagenfurt dauern Verfahren doppelt so lange. Die Enthaftungsquote vor der Hauptverhandlung beträgt in Ried im Innkreis und in Feldkirch 50 Prozent, im Landesgericht Korneuburg nur 11 Prozent; dort ist sie also fünfmal so hoch. Die Haftrate ist in Graz, Feldkirch und Ried doppelt so hoch wie in Wels, Linz und Klagenfurt.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, der leider heute nicht hier ist! – Ich sehe, er ist doch da. Ich frage Sie: Wie können Sie diese gravierenden Unterschiede vertreten? – In Österreich gibt es offensichtlich zweierlei Maß von Rechtsprechung, und das haben wir zu verhindern, das ist zu ändern.

Wäre ich, Herr Bundesminister, ein cleverer Dieb – ich habe das letzte Mal ein ähnliches Beispiel gebracht, ich habe heute nur andere Orte zu nennen –, so würde ich nach dem Studium dieses Sicherheitsberichtes meine Aktivitäten nach Feldkirch beziehungsweise nach Vorarlberg verlegen. Denn beim Landesgericht Feldkirch ist die Haftrate gering, die durchschnittliche U-


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