Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 95

Arbeitsmarktpolitik, der besonderen Berücksichtigung von Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt, der umfassenden Unterstützung von Frauen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, aber selbstverständlich auch der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt. (Abg. Gaugg: Wo sind Ihre meßbaren Erfolge?)

Die Sichtweise der Anfragesteller, sehr geschätzte Damen und Herren, möchte ich aber doch an einem einfachen Beispiel demonstrieren. Sie schreiben in der Anfrage von einem "Fehlstart für ,NEW START‘". – Mag schön klingen im Sinne einer Schlagzeile. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Sehr geschätzte Damen und Herren! Bis zum Ende der Einreichfrist des Programms "NEW START" – das war der 31. Jänner dieses Jahres – sind erstens 150 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt worden, zweitens sind fast 800 Anfragen für dieses Programm eingetroffen, und in weiterer Folge haben etwa 500 Betriebe, Institutionen und Einrichtungen Anträge auf Förderung gestellt, wobei der beantragte Gesamtumfang ein Fördervolumen von 546 Millionen Schilling für zusätzlich 2 700 neue Arbeitsplätze umfaßt.

Diese aufgrund des Ergebnisses wirklich erfreuliche Reaktion hat mich dazu veranlaßt, mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen zu vereinbaren, daß dieses Programm um weitere 150 Millionen Schilling aufgestockt wird, um noch mehr Arbeitsuchenden eine Chance zu geben.

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter Kier! Wenn Sie hier das Projekt "NEW START" mit der "Aktion 8000" gleichsetzen, so bitte ich Sie, doch auf die Richtlinien von "NEW START" Rücksicht zu nehmen, sich diese noch einmal anzuschauen. "NEW START" ist etwas ganz anderes als die "Aktion 8000". Die "Aktion 8000" war und ist ein Projekt zur Förderung von Transitarbeitsplätzen, "NEW START" ist ein Projekt zur Etablierung nachhaltig funktionierender eigenständiger Beschäftigungen (Abg. Dr. Kier: Wer zahlt das?), eigenständige Beschäftigungen insbesondere in einem Bereich, in dem sogenannte nichtmarktfähige Arbeit gegeben ist. Ich bin überzeugt davon, daß diese neue Initiative, diese Innovation in der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein Erfolg sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Aber auch zu anderen Behauptungen in der Einleitung Ihrer Dringlichen Anfrage sind meiner Überzeugung nach einige Richtigstellungen erforderlich. Einen Bericht der Europäischen Kommission über "Unterbeschäftigung" gibt es nicht. Was es jedoch gibt, ist ein von der Kommission gefördertes unabhängiges Korrespondenznetz, namens "System", welches im Sommer 1998 einen Bericht zu dieser Frage geschrieben hat. Das nennt sich "Europäisches Beschäftigungsobservatorium", erschienen in "Trends", Ausgabe Nummer 30 vom Sommer 1998 . Alle Beiträge, so auch jener über Österreich, geben die Meinung von Autoren wieder und decken sich nicht notwendigerweise mit der Sichtweise der Kommission. Dies steht auch groß und deutlich jeweils auf den entsprechenden Seiten, konkret auf Seite 3 der genannten Ausgabe dieser Zeitschrift. Ich würde Sie bitten, das zu berücksichtigen, wenn Sie in Zukunft auf diese Berichte Bezug nehmen.

Die Kommission kommt nämlich keineswegs zu dem Schluß, daß die Arbeitslosenrate in Österreich über 10 Prozent liegt. Zur Ermittlung der Arbeitslosenquote gibt es bekanntlich – und ich weiß, daß auch Sie das wissen – ein international abgestimmtes und vergleichbares Verfahren, das auf ILO-Kriterien beruht. Die Arbeitslosenquote Österreichs belief sich im Jahre 1997 auf 4,4 Prozent und wird im Jahre 1998 voraussichtlich auf diesem Wert verharren. Diese Zahlen werden von EUROSTAT auf Grundlage einer repräsentativen Befragung in allen EU-Mitgliedstaaten publiziert und sind daher vergleichbar. Ich glaube, darum geht es ja auch, daß wir miteinander auf gleichen und vergleichbaren Daten aufbauen.

Die Autoren dieser Studie haben im genannten Artikel versucht, eine Art Arbeitsplatzlücke beziehungsweise ein Unterbeschäftigungsausmaß zu errechnen. In der als "arbeitsuchend" oder "unterbeschäftigt" qualifizierten Gruppe sind Personen inkludiert, die weder dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung stehen noch aktiv Arbeit suchen oder auch aktiv Arbeit suchen können. Es sind dies zum Beispiel SchulungsteilnehmerInnen, KarenzgeldbezieherInnen ohne bestehendes Arbeitsverhältnis, SondernotstandshilfebezieherInnen und andere.


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