Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 99

marktservices Vertreter der Wirtschaft aktiv eingebunden sind und bisher in kooperativer Abstimmung in den verschiedenen Organen zu konsensualen Beschlüssen gefunden wurde. (Abg. Gaugg: Warum attackiert dann der Häupl den Herrn Werner? – Zwischenruf des Abg. Edler.) Ich gehe davon aus, daß mich sowohl die Wirtschaft als auch der Koalitionspartner bei den Reformmaßnahmen insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktservices Wien unterstützen werden. (Abg. Koppler – in Richtung der Freiheitlichen –: Gibt es den Flohzirkus noch?)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe keine Hinweise darauf, daß hinsichtlich der Leistungsansprüche von Langzeitarbeitslosen die gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitsmarktservice nicht eingehalten werden. (Zwischenruf des Abg. Blünegger. – Abg. Gaugg – in Richtung des Abg. Koppler –: Wirst sehen, wie der Floh dich noch beißen wird!) Die eindeutige Regelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes besagt, daß arbeitsunfähige LeistungsbezieherInnen aus dem Bezug ausscheiden beziehungsweise leistungsunwillige LeistungsbezieherInnen den Leistungsanspruch verlieren.

Ich erlaube mir, auch auf die Diskussion von heute morgen und meine Antworten in dieser Fragestunde hinzuweisen, in der dieses Problem ebenfalls Gegenstand Ihres Interesses gewesen ist. (Abg. Gaugg – in Richtung SPÖ –: Jetzt ist schon wieder eine in Pension gegangen! Schmidtleithner heißt sie! Der geht es schon so schlecht, daß sie gehen muß!)

Zur Frage 5:

Schon derzeit kann ein Leistungsbezug nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, sofern er die materielle Mindestleistung nach den Sozialhilfe-Landesrichtsätzen unterschreitet, durch Sozialhilfebezug aufgestockt werden. Ergänzend, sehr geschätzter Herr Abgeordneter Kier, möchte ich auch in dieser Frage auf die Diskussion heute in der Früh verweisen.

Zu den Fragen 6 und 7:

In einer breiten Diskussion wurden die Stärken und Schwächen der Wiener Arbeitsmarktserviceorganisation analysiert und auch bewertet. Der Beschluß des Landesdirektoriums Wien ist die logische Konsequenz zum Abschluß der Diskussionsphase und damit eine ausgezeichnete Ausgangsposition dafür, die notwendigen Reformmaßnahmen unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die von der Landesgeschäftsführung sowie den Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingebrachten Konzepte sind Bestandteil des von mir vorhin angesprochenen Reformprozesses.

Zur Frage 8:

Der Zwischenbericht wurde am 16. Februar 1999 dem Verwaltungsrat übergeben. Mir wurde am 23. Februar, also vor wenigen Tagen, eine Zusammenfassung dieses Zwischenberichtes zur Kenntnis gebracht.

Zu den Fragen 9 und 10:

Es ist die einstimmige Meinung aller Mitglieder des Landesdirektoriums und nicht nur jene der Gewerkschaftsvertreter, daß positive Elemente der fachlichen Strukturen beizubehalten sind. Ich teile diese Auffassung. Wesentliche Elemente der berufsfachlichen Bewertungen sowie in der Arbeitsmarktstruktur sind beispielsweise für die Gestaltung perspektivischer Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration unverzichtbar. Die Größe des Wiener Arbeitsmarktes – ich habe schon mehrmals begründet, warum die Situation einer Großstadt wie Wien anders ist als die anderer Regionen – sowie die differenzierte Tiefengliederung der Berufsstrukturen machen es sinnvoll, berufsfachliche Orientierungen zur raschen und systematischen Identifizierung von Veränderungen in den Qualifikations- und Ausbildungserfordernissen und Anforderungen an spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre Umsetzung durch auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmeranforderungen ausgerichtete arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beizubehalten.


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