Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 100

Sehr geschätzte Damen und Herren! Unabdingbar ist aber – und ich möchte das besonders herausstreichen –, daß keine Doppelgleisigkeiten bestehen und daß die Vermittlung sowie die Kontakte zu den Betrieben in bestmöglicher Weise erfolgen. Worauf sich die Reformmaßnahmen konzentrieren und was die Hauptzielsetzungen dieses Konzeptes sein müssen, ist: Doppelgleisigkeiten zu verhindern, die Vermittelbarkeit zu verbessern, das Service zu verbessern und damit auch den Kontakt zu den Betrieben zu intensivieren.

Zur Frage 11:

Die weitreichenden Strukturänderungen auf dem Wiener Arbeitsmarkt erfordern eine systematische wie differenzierte Analyse und Bewertung der Beschäftigungsperspektiven. Nunmehr werden auf Ebene des Arbeitsmarktservices Wien die entscheidenden Reformmaßnahmen eingeleitet. Auf der Bundesebene des Arbeitsmarktservices hat der Verwaltungsrat einen Ausschuß eingerichtet, der sich im Rahmen der Erstellung eines längerfristigen Plans für das Arbeitsmarktservices mit den mittelfristigen Entwicklungsperspektiven befassen wird. Darüber hinaus werden dort mittel- und längerfristige Strukturfragen in der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik sowie die Entwicklung des Dienstleistungsangebotes des Arbeitsmarktservices behandelt. In diese Arbeiten werden die Ergebnisse der "Focus"-Analyse einfließen. Dies war ja mit ein Grund dafür, daß diese Studie in Auftrag gegeben wurde.

Zu den Fragen 12 und 13:

Für mich ist die Frage der politischen wie gewerkschaftlichen Zugehörigkeit von Funktionsträgern des Arbeitsmarktservices nicht entscheidend. Wesentlich ist vielmehr ihre Qualifikation zur Wahrnehmung der vielfach äußerst anspruchsvollen Aufgaben und Herausforderungen. (Abg. Meisinger: Das müssen Sie alles herunterlesen?) Aus diesem Grunde sind auch Fragen nach der Fraktionszugehörigkeit für die Bestellung eines Funktionsträgers irrelevant, und die Bestellungsvoraussetzungen sowie die Bestellungsvorgänge sind im Arbeitsmarktservicegesetz, das in diesem Haus beschlossen wurde, genau geregelt.

Zur Frage 14:

Wie mir vom Arbeitsmarktservice Vorarlberg mitgeteilt wurde, hat "Social Act" mit dem Arbeitsmarktservice Vorarlberg seit einem halben Jahr keine Kontakte bezüglich Stellenaufnahmen gehabt. Nach Einschätzung meines Ressorts, sehr geschätzte Damen und Herren, behindern die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen die Ausübung privater Arbeitsvermittlung nicht. Gemäß der jedenfalls im Interesse der Arbeitsuchenden gelegenen gesetzlichen Vorgabe sollen alle mit der Durchführung der Vermittlung befaßten Personen ihre fachliche Eignung nachweisen müssen. Es geht hier um Menschen, die vermittelt werden sollen, und dementsprechend muß auch die Qualität gesichert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Unternehmer einer Arbeitsvermittlungsfirma hat für das gebundene, nicht bewilligungspflichtige Gewerbe des Arbeitsvermittlers einen Befähigungsnachweis gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung beziehungsweise der hierzu ergangenen Befähigungsnachweisverordnung zu erbringen. Es ist durchaus in meinem Interesse, daß zum Wohle der Arbeitsuchenden und der Betriebe die bereits existierende – ich möchte das unterstreichen – Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern vertieft wird. Eine gesetzliche Änderung ist jedoch von mir nicht beabsichtigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 15:

Die von Ihnen angeführten Maßnahmen sind Bestandteil des Ausbaues der Arbeitsmarktpolitik, sie wurden mit dem Arbeitsmarktservice abgestimmt, versprechen realistische Erfolge und sind auch von mir in Abstimmung mit dem Herrn Finanzminister budgetär abgesichert. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß im Jahre 1999 für aktive Arbeitsmarktpolitik mit insgesamt mehr als 11,1 Milliarden Schilling ein Rekordbudget zur Verfügung steht, und ich bin sehr froh darüber, daß ich dies erreichen konnte. (Beifall bei der SPÖ.)


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