Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 126

Diese Feststellungen, die Sie gemacht haben, sind dazu angetan, am Problem vorbeizudiskutieren. Und Sie haben am Problem vorbeidiskutiert! (Abg. Öllinger: Sie haben das Problem nicht einmal erkannt, Herr Abgeordneter Feurstein! – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)

Meine Damen und Herren! Es geht darum, daß wir dort, wo die Arbeitsmarktpolitik in eine Sackgasse geraten ist, neue Wege finden. Und die Arbeitsmarktpolitik ist in einzelnen Bereichen in eine Sackgasse geraten. Sie ist in eine Sackgasse geraten, was die Zumutbarkeit der Annahme eines Arbeitsplatzes betrifft.

Es hat der Nationalrat – darauf möchte ich einmal hinweisen – vor eineinhalb Jahren beschlossen, daß die mehr als 55 Jahre alten Frauen und die mehr als 60 Jahre alten Männer ab 1. Jänner 2000 einen geeigneten Arbeitsplatz annehmen müssen, und wenn er nicht angenommen wird und die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension gegeben sind, muß die betreffende Person in die vorzeitige Alterspension übertreten. – Einen geeigneten Arbeitsplatz!

Ich bin der Meinung, daß wir diese Überlegung vom "geeigneten Arbeitsplatz" in der gesamten Arbeitsvermittlung stärker berücksichtigen müssen. Mit der heutigen Zumutbarkeitsbestimmung kommen wir nicht mehr durch. Wir brauchen neue Kriterien, und dieses Kriterium "geeigneter Arbeitsplatz" haben ja andere Staaten bereits übernommen. Ich denke dabei an Schweden, an gewisse Bereiche auch in Deutschland, wo man bereits gesagt hat: Wir brauchen geeignete Arbeitsplätze für die Leute!

Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! In diesem Sinne haben Sie auch einen Hilfeschrei von der Tourismuswirtschaft aus dem Arlberggebiet, aus dem Montafon, aus Vorarlberg bekommen. Wir haben Arbeitsplätze und brauchen Menschen, die bei uns arbeiten.

Abgeordneter Peter hat recht: Wenn es im Jänner 1999 im Tourismusbereich 23 000 Arbeitsuchende gegeben hat, kann es doch nicht sein, daß man in Vorarlberg keine Arbeitskräfte findet, die für diese Arbeitsplätze geeignet sind, daß man keine Arbeitskräfte auf diese Arbeitsplätze bringen kann, auf Arbeitsplätze, die bestens bezahlt werden, wo man alle Sozialleistungen erbringt, wo man Wohnungen beziehungsweise Unterbringungsmöglichkeiten anbietet. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist nur eine Frage der Vermittlung!) Es ist das nicht der Fehler des Arbeitsmarktservice Bludenz, das sich massiv anstrengt – ich weiß das –, sondern es liegt an der fehlenden Zusammenarbeit des Arbeitsmarktservice in Österreich. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Genau so ist es!) In diesem Bereich brauchen wir mehr Kooperation, darf es nicht so viel Eigenständigkeit geben, sondern mehr Zusammenarbeit und mehr Austausch von Informationen und Daten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und beim Liberalen Forum.)

Ich habe mich auch mit der Bürokratie, die bereits angesprochen wurde, auseinandergesetzt. Ich habe zu verschiedenen, wirklich nicht aus meinem Kreis stammenden Fachleuten im Arbeitsmarktservice gesagt: Sagen Sie mir jetzt konkret, was wir verbessern könnten, um weniger Bürokratie zu haben! – Zwei Punkte stehen im Vordergrund.

Der erste Punkt: Einen immensen Aufwand bereitet die Berechnung des Familienzuschlages, des Kinderzuschlages zum Arbeitslosengeld. Warum können wir in diesem Zusammenhang nicht neue Kriterien festlegen? Verzichten wir auf das Partnereinkommen und beschließen wir andere Kriterien für die Festlegung des Familienzuschlages zum Arbeitslosengeld, zur Notstandshilfe. Die heutige Methode, bei der das Partnereinkommen ständig überprüft werden muß – bekommt er den Familienzuschlag, bekommt er ihn nicht? –, ist unwürdig und bereitet nur bürokratischen Aufwand. (Abg. Öllinger: Haben Sie mit beschlossen!) Eine andere Regelung kostet nicht mehr, ist kostenneutral.

Zweiter Punkt: Wir haben vor einiger Zeit die Bildungskarenz mit Bildungsgeld eingeführt. Dafür muß das AMS aufgrund eines Erlasses des Ministeriums umfangreiche Untersuchungen vornehmen dahin gehend, ob die betreffende Person auch wirklich die Kurse besucht. Meine Damen und Herren! Wenn ein Betrieb, ein Unternehmen sagt: Ich schicke meinen Mitarbeiter, meine Mitarbeiterin in Bildungskarenz, dann sollte das genügen. Man könnte stichprobenweise überprüfen, ob dieser Mitarbeiter auch wirklich an dem Kurs teilgenommen hat.


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