Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 162

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1433 der Beilagen): Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich (1600 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 13. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als erste Rednerin Frau Abgeordnete Tegischer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.04

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kollegen und Kolleginnen! Unsere Gesellschaft ist von einer immer mehr steigenden Schnellebigkeit verbunden mit steigender Mobilität geprägt. In immer kürzerer Zeit wollen immer mehr Menschen immer schneller von A nach B reisen – egal ob zum Vergnügen oder arbeitsbedingt. Daher ist einerseits die Benützung des Flugzeuges schon für viele zur Routine geworden. Andererseits besteht die Tatsache der tiefen Sorge über terroristische Handlungen. Aus diesem Grunde kommen wir der Verpflichtung zur Großgepäckskontrolle nach, da diese ab dem Jahre 2002 auf internationalen Flughäfen verpflichtend vorgeschrieben ist. Österreich ist ja Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation.

Ein besonderes Problem dabei ist die Entdeckung beziehungsweise das Aufspüren von Plastiksprengstoff. Damit komme ich zum Kern meiner Ausführungen. Es geht beim vorliegenden Tagesordnungspunkt um die Ratifizierung des Übereinkommens über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, explosive Erzeugnisse, gemeinhin als Plastiksprengstoffe bezeichnet, zu markieren. Markiert werden sie durch Markierungsstoffe, indem Plastiksprengstoffen Markierungsstoffe beigemengt werden. Weiters verpflichten sich die Vertragsstaaten, notwendige und wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Herstellung von nicht markierten Sprengstoffen zu verhindern beziehungsweise deren Ein- und Ausfuhr nicht zu genehmigen.

Durch die heutige Ratifizierung kommt nun auch Österreich dieser Verpflichtung nach, die zum Ziel hat, terroristische Sprengstoffattentate zu erschweren, indem alle Plastiksprengstoffe mit einer Markierungssubstanz versehen werden, um die Entdeckung von Sprengstoffen in Gepäckstücken von Reisenden zu erleichtern.

Ich empfinde es als wichtig, zu erwähnen, daß dadurch außerdem im Zuge der Ermittlungen nach Sprengstoffanschlägen die Herkunft des Sprengstoffes viel leichter ermittelt werden kann, was natürlich zur Ausforschung der Täter beiträgt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den entsetzlichen Flugzeugabsturz in Lockerbie im Jahre 1988, der wahrscheinlich hätte verhindert werden können, wenn es damals schon die Verpflichtung zur Markierung gegeben hätte. Er ist übrigens auch der Anlaßfall für dieses heute zu ratifizierende Übereinkommen.

Es ist heute anläßlich der Debatte über die Kurden-Aktivitäten schon über die Ursachen und Gründe diskutiert worden, warum Menschen auf politische Mißstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam machen. Leider tun sie das eben auch mit Gewalt. Allerdings gibt es wohl kein vergleichbar tragisches und hinterhältiges Mittel, um Aufmerksamkeit zu erregen, als Bombenanschläge. Es ist unentschuldbar, wenn Menschen auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Tode gebracht, verstümmelt oder verletzt werden.

Terror werden wir nicht zu 100 Prozent verhindern können, aber diese Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt, um solchen traurigen Anlässen zumindest in technischer Hinsicht entgegenwirken zu können. Im Ausschuß waren wir uns darüber parteiübergreifend einig.


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