Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 163

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich bin davon überzeugt, daß diese Einigkeit auch im Plenum erzielt werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Gredler und Dr. Van der Bellen.)

20.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.08

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens ist ein gesetzändernder und gesetzesergänzender Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Flugzeugabsturz in Lockerbie am 21. Dezember 1988 ist uns, obwohl seither über zehn Jahre vergangen sind, noch recht deutlich in Erinnerung. 270 Personen kamen damals ums Leben. Die Hintergründe des Bombenattentats liegen noch immer im dunkeln. Die Ermittlungen ergaben aber, daß das Flugzeug durch einen tschechischen Plastiksprengstoff namens Semtex in die Luft gesprengt wurde. Dieser ist völlig geruchlos und war bei den durchgeführten Kontrollen nicht zu erkennen. Das Problem – damals wie auch heute noch – ist, daß die verschiedensten Plastiksprengstoffe mit den üblichen Kontroll- und Sicherheitsvorrichtungen im internationalen Flugverkehr nicht beziehungsweise nur äußerst schwer zu entdecken sind.

Der tragische Vorfall in Lockerbie war letztlich auch der entscheidende Grund dafür, daß eine international zusammengesetzte Expertenkommission ein Übereinkommen zur besseren Erkennbarkeit von Plastiksprengstoffen ausgearbeitet hat.

Fast zweieinhalb Jahre später, am 1. März 1991, war das Abkommen von Montreal vollständig fertiggestellt. Im Anhang gibt es eine Auflistung der gefährlichsten Plastiksprengstoffe sowie von geeigneten Markierungsstoffen.

Hauptziele dieses Übereinkommens sind erstens, daß die Herstellerstaaten von Plastiksprengstoff verpflichtet sind, diesen entsprechend zu kennzeichnen, um seine Auffindung im Zuge der üblichen Kontrollen auf Flughäfen zu ermöglichen, und zweitens, daß durch die Markierung die Ermittlungen nach Terroranschlägen erleichtert werden. Aufgrund der Registrierung durch die Herstellerfirma können Terroristen durch Zurückverfolgung des Weitergabeweges – allerdings nur unter der Voraussetzung, daß sie einen gekennzeichneten Sprengstoff benutzt haben – zielsicher ausgeforscht werden. Dafür trete ich ein, dafür tritt die ÖVP ein! (Beifall bei der ÖVP.)

Als konkrete Ziele bei der Umsetzung in Österreich sind die Installierung von Sprengstoffdetektoren bei der Großgepäckskontrolle auf allen Flughäfen mit internationalem Flugverkehr – in Österreich sind das sechs Flughäfen – sowie die Ausbildung und der Einsatz von Sprengstoffhunden vorgesehen. Als erster wird der Flughafen Wien-Schwechat ausgestattet, in einer zweiten Phase werden die Flughäfen in Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg sowie Graz und Linz erfaßt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zum Schluß noch ein paar Worte zur Breitenwirkung des Übereinkommens. Der Schutz vor Anschlägen ist nur dann wirklich effektiv, wenn möglichst viele Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert haben, denn nur durch eine Vereinheitlichung aller internationalen Sicherheitsbestimmungen auf den Flughäfen ist die notwendige Sicherheit der Reisenden gewährleistet. Mittlerweile sind dem Abkommen von Montreal 33 Länder beigetreten. Aus österreichischer Sicht ist es besonders wichtig, daß zahlreiche Nachbarstaaten beziehungsweise alle europäischen Staaten dieses Einkommen ratifizieren. Derzeit jedoch haben dies noch nicht alle EU-Staaten gemacht.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, daß in puncto Sicherheit auf den internationalen Flughäfen ein gemeinsamer Weg beschritten wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny.)

20.12


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