Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 216

schiedlichen Regelungen zum Ausdruck kommen. Das widerspricht vor allem den immer wieder öffentlich verkündeten Maßnahmen zur Besserstellung, zur Gleichstellung von Frauen.

Frau Bundesministerin! In diesem Zusammenhang auch eine sehr herbe Kritik meinerseits: Wie gesagt, Sie hätten alle Unterstützung, wenn Sie wenigstens irgendeinen realen Schritt der Verbesserung einmal auch in einer Konfliktsituation durchzusetzen versuchen würden. Ich verstehe nicht, wieso die jetzt allgemein beschworene besondere Hervorhebung von Kindern – insbesondere in der Wahlwerbung, inbesondere in Kärnten – jetzt offenbar auch Sie veranlaßt hat, für ein kindergerechtes Österreich zu werben. (Abg. Dr. Mertel: Aber der Inhalt ist schon etwas anderes!) Ich verstehe den Sinn einer entsprechenden Werbekampagne nicht, und schon gar nicht von seiten der Frauenministerin.

Schaffen Sie Gleichheit für Frauen! Setzen Sie Schritte der Gleichstellung um! Das sind Maßnahmen, die letztlich auch den Kindern zugute kommen! Wie wir aus aktuellen Umfragen wissen, wollen die Frauen ein selbstbestimmtes Leben. Sie wollen frei entscheiden können, und diese freie Entscheidung wird ihnen vorenthalten. Da hilft keine Werbekampagne, sondern da helfen nur reale Maßnahmen gegen die Diskriminierung!

Ich finde es bemerkenswert an dem – von uns ebenfalls sehr positiv bewerteten, sehr übersichtlichen und aussagekräftigen – Bericht, daß sich immer mehr Frauen über die sprachliche Diskriminierung beschweren, insbesondere über die Textierung von Formularen und von Bezeichnungen. Dazu hier mein dringendes Ersuchen, sich einmal alle diese Formulare anzusehen und es öffentlich anzuprangern, wenn darin das Recht von Frauen, in der weiblichen Form angesprochen zu werden, verletzt wird. Daß hiefür erst ein Bewußtsein zu schaffen ist, ist evident, und daß das auch mit Konflikten beladen sein wird, wissen wir. Und daß versucht wird, dieses legitime Recht der Frauen ins Lächerliche zu ziehen, wissen wir leider auch aus diesem Hause.

Es sind zahlreiche Anträge, zumindest einmal der Realität Rechnung zu tragen und die Landeshauptfrau oder vielleicht auch die Bezirkshauptfrau als Begriff möglich zu machen, abgelehnt worden. Das hat dieses Haus verweigert! Ich denke, auch in Zeiten von Sparpaketen – das kostet zumindest kein Eckhaus – sollte das doch möglich sein! Ich halte es für wichtiger, als es von manchen, die eine bestimmte, konservative Ideologie verfolgen, immer wieder dargestellt wird.

Daß dieses Bewußtsein in diesem Haus nicht wirklich vorhanden ist, hat mir auch vorhin die Debatte zu den Justizmaterien gezeigt. Herr Abgeordneter Krüger, ein Rechtsanwalt, hat hier erklärt, daß § 100 des Strafgesetzbuches nicht diskriminierend sei. – Zum einen halte ich in dieser Frage eine Frau wie Frau Abgeordnete Wurm für kompetenter, dies festzustellen. (Abg. Dr. Schmidt: Nicht nur in dieser Frage!) Ja, nicht nur in dieser Frage. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Das ist nicht der erste Trugschluß, den Sie machen!)

Herr Abgeordneter Bauer! Es ist kein Trugschluß, sondern es ist hier einmal mehr Ihre Ideologie zum Ausdruck gekommen, und das ist bezeichnend. Daher möchte ich auch, daß es im Protokoll steht. Dieser Paragraph lautet nämlich: "Entführung einer willenlosen oder wehrlosen Frau". – Offenbar ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß dieser Zustand – und der Mißbrauch in diesem Zustand – ausschließlich Frauen betreffen kann. Ich finde, es ist genauso zu ahnden, wenn ein Mann in den Zustand der Geisteskrankheit oder der Widerstandsunfähigkeit versetzt und dann der Unzucht zugeführt wird. Ich sehe da also keinen Grund für eine geschlechtsspezifische Formulierung, es sei denn – und das befürchte ich –, es schwingt mit, daß auch der Gesetzgeber von damals jedenfalls davon ausgegangen ist, so etwas geht ohnehin nur mit einer Frau, daß diese eben leichter in diesen willenlosen und wehrlosen Zustand versetzt werden kann. (Abg. Binder: Es gibt keine willenlosen Männer!)

Vor allem wenn ich dann lese: "Wer eine Person weiblichen Geschlechtes, die geisteskrank ist oder sich in einem Zustand befindet ..." und so weiter, dann muß ich sagen: Daß Geisteskrankheiten nicht auf Frauen beschränkt sind, das liegt, denke ich, doch auf der Hand, und das


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