Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 57

grundlage, bei 40 000 S bis 50 000 S – Vollerwerb –, beträgt der Anteil der Frauen nur noch 15 Prozent, während die Männer 85 Prozent dieser Einkommensgruppe stellen. Bei monatlichen Einkommen, die darüber liegen, also noch höher sind, ist der Anteil der Frauen statistisch überhaupt nicht mehr erfaßbar!

Diese Einkommensdiskriminierung ist unabhängig vom Bildungsstand. Nehmen wir als höchsten Bildungsstand eine berufsbildende höhere Schule an, so liegt bei Männern das durchschnittliche Einkommen bei 36 000 S, bei Frauen bei 25 000 S. Wir können das auf allen Ebenen vergleichen und beobachten, bei Absolventen berufsbildender mittlerer Schulen, aber auch zum Beispiel bei den Lehrabsolventen und -absolventinnen. In diesem Bereich verdienen Frauen 19 000 S – immer im Vollerwerb, das ist wichtig, weil sonst die Argumentation in eine andere Richtung läuft –, Männer aber 25 600 S.

Die Erwerbsquote der Frauen insgesamt liegt zwar gerade noch im europäischen Schnitt, die Tendenz ist allerdings leicht sinkend. Daß wir in Relation zu vergleichbaren Ländern unter dem Durchschnitt liegen, macht nicht wirklich froh. In der Erwerbsgruppe Vollerwerb beträgt die Zahl der 25jährigen bis 44jährigen Frauen nur mehr 27 Prozent.

Frau Ministerin! Auch bei den Pensionen hat sich nichts geändert. Der Unterschied beträgt nach wie vor rund 6 000 S. 72 Prozent der Frauen sind Ausgleichszulagenbezieherinnen. Frauen müssen schon zwei Pensionen haben, um in etwa auf die durchschnittliche Höhe einer Männerpension zu kommen.

Noch viele andere Zahlen wären hinzuzufügen, die zeigen, wo Frauen in ihrer sozialen Situation viel schlechtergestellt sind als Männer.

Was mich wirklich besonders frustriert, ist: Wir kommen in allen wesentlichen, in allen relevanten Fragen, die die Situation der Frauen verbessern könnten, nicht einen Schritt weiter. Wir sind nicht einen Schritt weiter in bezug auf die eigenständige sozialrechtliche Absicherung der Frau. Es wird konsequent am Mitversicherungsprinzip als familienpolitischer Maßnahme – zu Lasten der Frau selbstverständlich – festgehalten. Wir sind nicht weiter in bezug auf eine eigenständige Pension für Frauen oder eine Mindestpension.

Wir sind keinen Schritt weiter in bezug auf eine Neubewertung der Arbeit, um die eklatanten Einkommensunterschiede selbst bei gleichem Bildungsstand in irgendeiner Form abzubauen.

Wir sind nicht weitergekommen in bezug auf die Bildungsoffensive. Frau Ministerin, ich erinnere mich daran, daß wir anläßlich der Dringlichen der Liberalen zum AMS, zur Arbeitsmarktpolitik bereits darüber gesprochen haben. Die Zahl der Bildungsprojekte für Frauen ist insgesamt eher rückläufig, weil das AMS erfolgreiche Frauenprojekte konsequent aushungert.

Wir sind nicht weitergekommen in bezug auf geschlechterbewußte Koedukation – das betrifft zwar jetzt nicht Ihr Ressort –, um dieser Segmentierung des Arbeitsmarktes in gut bezahlte Männer- und schlecht bezahlte Frauenarbeit entgegenwirken zu können.

Wir sind auch immer noch nicht weiter in bezug auf ein neues Gleichbehandlungsgesetz, weil die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt einfach allgegenwärtig ist.

Wir sind auch noch nicht wirklich weitergekommen, was die Karenzzeit betrifft. Es gibt zwar nach wie vor den medialen Austausch, aber keine seriöse Diskussion hier im Parlament. Es gibt noch keine Flexibilisierung, die den Männern die Inanspruchnahme der Karenzzeit ermöglichen würde. Es gibt keine Ansätze, um bei einer Reduzierung der Arbeitszeit die Karenzzeit zwischen Mann und Frau aufteilen zu können.

Wir sind keinen Schritt weitergekommen, was die Verteilung der unbezahlten Betreuungsaufgaben zwischen Männern und Frauen anlangt. Es gibt zwar die 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungseinrichtungen, aber neue Ansätze fehlen. Wir haben in der Vergangenheit genügend Vorschläge gemacht, von der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis hin zur steuerlichen Bevorzugung bei der Einrichtung eines Betriebskindergartens.


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