Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 64

Ich möchte noch ganz kurz auf die Ausführungen hier Bezug nehmen und – auch wenn Herr Abgeordneter Haupt im Moment nicht im Saal ist – doch darauf verweisen, daß wir auf Seite 93 des Berichtes sehr deutlich auf die gesundheitsbezogenen Leistungen eingegangen sind und daß die Schlußfolgerung des Herrn Abgeordneten Haupt, daß wir unser Gesundheitssystem nicht bedarfsgerecht gestaltet haben und durch das System für die oberen Einkommensgruppen mehr Gesundheitsleistungen anfallen als für die unteren, nicht den Tatsachen entspricht. Ich möchte Sie wirklich bitten, auf die Fakten im Bericht zurückzugreifen.

Erlauben Sie mir, zum wiederholten Male darauf zu verweisen, daß wir durch unser System der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und der beitragsfreien Mitversicherung der Familienangehörigen den entscheidenden Schritt im Gesundheitswesen in Richtung Bedarfsorientiertheit und in Richtung einer umfassenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gesetzt haben – egal, was das Alter betrifft, egal, was das Geschlecht betrifft, egal, was das Einkommen betrifft. Ich glaube, das ist ein System, für das wir auch in Zukunft stehen müssen und für das wir auch kämpfen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wenn, wie soeben erwähnt, hier gemeint wurde, daß sich die Gesundheitsausgaben falsch verteilen, dann darf ich Ihnen zusammenfassend doch zwei Prozentsätze nennen, die auch für Ihre politische Argumentation wichtig sind: Es entfallen 53 Prozent der Gesundheitsausgaben auf die untersten vier Dezile und 19 Prozent auf die obersten vier Dezile. Also hier ist die Schwerpunktsetzung klar erkennbar, und zwar, wie ich meine, die richtige Schwerpunktsetzung!

Wenn von Frau Abgeordneter Schaffenrath sehr stark auf die Situation der Frauen in unserer Gesellschaft Bezug genommen wurde, so möchte ich unterstreichen, daß auch aus meiner Sicht noch sehr viele Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft bestehen und daß es gilt, permanent diese Benachteiligungen zu beseitigen. Aber ich möchte schon darauf verweisen, daß es nicht den Fakten entspricht, daß die Frauenerwerbsquote in unserem Land sinkt, sondern daß wir, auf Vollerwerbsäquivalent gerechnet, in Österreich die höchsten Erwerbsquoten der Frauen innerhalb der Europäischen Union haben. Und mir geht es um die vollerwerbsäquivalente und nicht um eine verzerrte Darstellung, wo Teilzeit, geringfügige Beschäftigung gleichgesetzt werden mit Vollbeschäftigung. Denn, sehr geschätzte Damen und Herren, nur diese Werte haben eine echte Aussagekraft, und wir sollten uns daher in unserer politischen Arbeit auch klar auf diese Werte stützen. Dies sind nicht nur Berechnungen von seiten meines Ressorts, sondern auch ein unverdächtiges Wirtschaftsforschungsinstitut wie das IHS hat dieses Faktum festgestellt – vielleicht glauben Sie ihm mehr, als wenn ich das behaupte.

Es wurde auch erwähnt, daß wir zuwenig in der Frage der Bildung machen, ja es wurde sogar behauptet, das Arbeitsmarktservice hungere Initiativen für Frauen aus.

Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich muß auch das zurückweisen! Das AMS unterstützt weit überproportional Fraueninitiativen, es unterstützt – in höherem Maße, als es dem Anteil der arbeitslos gemeldeten Frauen entspricht – Projekte, wo Frauen qualifiziert werden, wo sie reintegriert werden (Zwischenruf der Abg. Schaffenrath), und es werden überproportional Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Frauen eingesetzt, damit sie die Chance der Reintegration haben und auch damit sie, wenn sie noch im Erwerb stehen, nicht in Arbeitslosigkeit kommen. Es sind dies unsere Zielsetzungen, und wir haben heuer – ich möchte darauf doch mit sehr großem Stolz verweisen – für die aktive Arbeitsmarktpolitik ein Rekordbudget von 11,1 Milliarden Schilling zur Verfügung, das in einem höheren Ausmaß als je zuvor den Frauen zugute kommt. Ich bitte Sie dabei um Unterstützung! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf auf noch ein paar wichtige Initiativen verweisen, die insbesondere für die Frauen von Bedeutung sind. Sie haben die Frage der Pflegevorsorge angesprochen. Es gibt Studien von Professor Badelt, in denen bewiesen wird, daß unser Pflegevorsorgegesetz eine hohe Treffsicherheit hinsichtlich der Leistungsempfänger, hinsichtlich derjenigen, die Hilfestellung bekommen sollen, aufweist. Nichtsdestotrotz haben wir uns durch eine gesetzliche Änderung bemüht, für die Pflegepersonen – in der Regel Frauen –, die ihre Berufstätigkeit abbrechen beziehungs


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite