Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 65

weise unterbrechen, um jemand Pflegebedürftigen im Haushalt zu betreuen, einen eigenständigen Pensionsanspruch dadurch zu sichern, daß diese für die Dauer der Pflege den Pensionsversicherungsbeitrag nur für die Arbeitnehmerseite zu bezahlen haben, wodurch das Ziel erreicht wird, im Alter eine eigenständige Pension zu erhalten.

Ich glaube, dies war ein wichtiger Schritt, sehr geschätzte Damen und Herren. Ich darf Ihnen auch mitteilen, daß ich aufgrund der letzten Untersuchungen derzeit prüfe, inwieweit wir diese Möglichkeit einer eigenständigen Weiterversicherung nur mit dem Arbeitnehmerpensionsversicherungsbeitrag nicht nur für Pflegesituationen der Pflegestufe 5, 6 oder 7 gewähren, sondern auch auf die Pflegestufe 4 ausdehnen sollen, weil sich in der Praxis herausstellt, daß Pflegebedürftige in der Pflegestufe 4 bereits einer sehr umfassenden Betreuung bedürfen. Damit könnten wir doch eine deutliche Qualitätsverbesserung erzielen. Ich kann Ihnen noch nicht versprechen, daß uns das gelingen wird, weil natürlich auch die budgetären Auswirkungen mit zu berücksichtigen sind, aber ich möchte Ihnen ankündigen, daß es meine politische Absicht ist, in dieser Frage eine Weiterentwicklung zustande zu bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Erlauben Sie mir auch einige Bemerkungen zu der wichtigen Diskussion bezüglich Armutsgefährdung und Armut. Ich glaube, sehr geschätzte Damen und Herren, wir haben schonungslos in diesem Bericht die Fakten aufgezählt, wie sie in unserem Land gegeben sind, aber man sollte nicht mehr dramatisieren, als die Situation als solche ernst ist. Darüber hinaus sollte man schon festhalten, daß wir, wenn wir heute von Armutsgefährdung reden, von ganz anderen Größenordnungen, was die materielle Seite, die Ausstattung der Familienhaushalte vor 10, 20 oder mehr Jahren betrifft, und auch von ganz anderen Niveaus ausgehen, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Ich glaube, daß es auch Ihrer Unterstützung bedarf, die Bemühungen meines Ressorts umzusetzen, damit wir in der bedarfsorientierten Mindestsicherung weiterhin Erfolge erzielen können. Sie wissen, daß wir in der Vergangenheit schon mehrere Schritte setzen konnten, zum Beispiel auch mit der Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in das Sozialversicherungssystem – ich möchte mir erlauben, Ihnen zur Situation der geringfügig Beschäftigten noch ein paar Daten bekanntzugeben –, aber darüber hinaus bedarf es wirklich eines Drucks auf die einzelnen Bundesländer, die Bemühungen des Bundes zu unterstützen, zu einheitlichen Sozialhilfenormen zu kommen, die eben Armutsgefährdung, Armutssituationen vermeiden helfen. Bund und Länder gemeinsam sollten versuchen, die Qualität unseres Sozialstaates zu verbessern.

Bei aller Kritik, sehr geschätzte Damen und Herren, und bei allem Aufzeigen von noch vorhandenen Defiziten, die in diesem Bericht enthalten sind, möchte ich doch selbstbewußt sagen: Gerade dieser Sozialbericht zeigt, daß wir mit Ihrer Unterstützung und durch Ihre Beschlußfassungen hier im Hohen Haus eine hervorragende Sozialpolitik machen, daß wir unseren Sozialstaat hervorragend weiterentwickeln, daß wir hervorragende Politik im Bereich der Beschäftigung, im Bereich des Sozialen, im Bereich der Gesundheit leisten – und Sie werden mir diesen Anspruch auf eine hervorragende Sozialpolitik nicht streitig machen können, weil wir beweisen können, wie gut wir sind! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: 300 000 Arbeitslose!)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Da hier kritisiert wurde, daß wir in dem Bericht nicht Bezug auf die neuen Arbeitsformen genommen haben, darf ich auf das Vorwort verweisen. Darin ist klar zum Ausdruck gebracht worden, daß wir auch dieses Thema in unsere Betrachtungen aufgenommen haben.

Weil ich gerade das Thema "geringfügig Beschäftigte" angesprochen habe, möchte ich auch noch sagen, daß wir durch ein zukunftsorientiertes Modell der Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Sozialversicherung Vorleistungen für andere Länder erbracht haben. Ich habe vor kurzem in Deutschland mit Kolleginnen und Kollegen über dieses Thema gesprochen, weil es in Deutschland gleichermaßen große Bedeutung bekommen hat. Die Deutschen beneiden uns ob unserer Regelung und bedauern, daß sie nicht eine gleiche durchgebracht haben, wie wir sie in unserem Arbeits- und Sozialrecht haben. Ich denke, daß man auch stolz darauf sein soll, wenn man beweisen kann, daß man eine bessere Regelung als ein anderer Staat gefunden hat.


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