Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 73

Daher zum Abschluß als summarischer Befund: Der Sozialbericht hat bei mir, nachdem ich ihn studiert habe, einen ganz bestimmten Eindruck hinterlassen. Er ist eine in Papier gegossene Ratlosigkeit der Bundesregierung. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hums. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.02

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Kollege Kier und einige Oppositionsredner haben hier wieder einmal gezeigt, daß es offensichtlich eine Berufskrankheit "Syndrom Oppositionensis" oder so ähnlich gibt, daß man nämlich nur noch negativ sieht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.) Dieser Sozialbericht zeigt doch wirklich in sehr vielen Bereichen, daß Österreich ein gutes Sozialsystem hat; ein gutes Sozialsystem auch nach den 1995 und 1996 notwendig gewordenen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung, die zwingend notwendig war – wie wir wissen –, auch in einer Zeit, in der die Wirtschaft leider nicht so wie erwartet gewachsen ist.

Gleichzeitig zeigt aber dieser Bericht, daß auch im Jahre 1997 wieder weitere Reformen gesetzt worden sind. Jeder Bericht stellt natürlich für die Sozialpolitiker eine Herausforderung dar, dort, wo man noch Schwachstellen feststellt, diese in Zukunft weiter zu beseitigen.

Angesichts der Kürze meiner Redezeit kann ich mich nur mit einer Verbesserung beschäftigen; das ist – und dazu möchte ich der Frau Ministerin sehr herzlich gratulieren – die Fortsetzung der Bemühung, die sicher schwierig ist, alle Erwerbseinkommen gerecht in die Sozialversicherung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang ist die für mich selber unerwartet rasche Lösung im Bereich geringfügig Beschäftigter eine ganz besondere soziale Großtat, wobei ich aber der Meinung bin, daß wir weitergehend alle Erwerbseinkommen in eine gerechte allgemeine Sozialversicherung führen müssen. Dieser Vorgang ist natürlich noch nicht abgeschlossen.

Ich darf aber an dieser Stelle daran erinnern, wie schwierig es war, die Oppositionsparteien – und auch viele andere – in den Jahren 1995 und 1996 dazu zu bringen, daß sie überhaupt anerkannt haben, daß man gerechterweise alle Erwerbseinkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage in die Sozialversicherung einbeziehen und damit gleichzeitig auch allen einen gerechten und fairen sozialen Schutz geben muß. Wir mußten damals als Kompromiß mit der Werkvertragsregelung beginnen. Ich habe mehrfach hier erklärt, daß das nur ein Schritt ist, weil mehrere Schritte nicht möglich waren. Viele haben damals geraten, man sollte das ganze Vorhaben zurückziehen. Hätten wir das getan – und ich danke auch Herrn Kollegen Feurstein, daß wir es nicht zurückgezogen haben –, wäre es nie mehr in Angriff genommen worden. Wer sonst, wenn nicht ein Sozialminister im 60. Lebensjahr, hätte sich mit all den Interessenvertretungen, mit den Journalisten, und, und, und, anlegen sollen, die davon betroffen waren? – Aus diesem Grunde bin ich froh darüber, daß wir diesen Weg gegangen sind.

Frau Bundesministerin! Sie haben vieles von dem durchgesetzt, was die Experten, die wir 1996 beauftragt haben, später festgestellt haben, und zwar: daß der Weg fortgesetzt werden soll.

Noch eine Bitte: Wir haben gesagt, alle Erwerbseinkommen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze – auch dazu gibt es eine Arbeitsgruppe – sollten möglichst rasch einbezogen werden. Das soll auch für jene Pensionsbereiche gelten, die nicht aus der gesetzlichen Sozialversicherung kommen, die aber eine gleichwertige – zumindest gleichwertige – Pensionsregelung enthalten, wie beispielsweise im öffentlichen Dienst, bei den Eisenbahnern und so weiter. Wenn solche Pensionsregelungen mit gesetzlichen Sozialversicherungen zusammenfallen (Abg. Dr. Graf: Zwischenbemerkung!), so soll möglichst rasch, vielleicht noch in dieser Legislaturperiode, das gleiche gelten wie bei anderen Mehrfachversicherungen, daß nämlich über die Grenze der Höchstbeitragsgrundlage hinaus bezahlte Beiträge wieder zurückerstattet werden, wenn es so gewünscht wird. Das ist einer der Schritte, die weiter fortgesetzt werden sollen! (Abg. Dr. Graf: Gilt das auch für die Rechtsanwaltsanwärter? Da bringe ich heute einen Antrag ein!)


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