Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 88

Sie haben doch wirklich keine Veranlassung dazu, es als Triumph auf Ihre Fahnen zu heften, daß 80 Prozent der Behinderten zu Hause betreut werden. Was glauben Sie, was es für Opfer bedeutet, einen Behinderten zu betreuen, erstens an finanziellen Opfern – und das ist in keiner Weise durch die Pflegevorsorge gedeckt – und zweitens an persönlichen Opfern?! – Ich möchte Ihnen wirklich einmal vergönnen, sich das anzuschauen! Ich spreche dabei aus eigener Erfahrung, das möchte ich hier an dieser Stelle auch sagen.

Also wie gesagt: Loben Sie sich doch nicht für etwas, wofür Sie überhaupt nichts können, sondern schauen Sie, daß die finanzielle Vorsorge für die Behinderten garantiert ist! Als allererste haben ja die Länder das Taschengeld für die Behinderten gestrichen. Sie haben es den Behinderten auf 500 S reduziert! – Ja, wie soll denn ein Behinderter damit einigermaßen leben können?!

Das wollte ich nur einmal zu den Ausführungen meiner Vorredner sagen. Aber ein anderes Thema möchte ich heute auch nicht unerwähnt lassen, weil Sie sich immer rühmen, daß wir das beste Sozialsystem haben. Frau Kollegin Pittermann hat das wieder erwähnt. Es gibt aber Bereiche, die wirklich unzureichend geregelt sind, Bereiche, in denen es große Ungerechtigkeiten gibt, und dazu gehört die Unterscheidung bei den Unfallopfern. Es wird nämlich zwischen Freizeitunfall und Arbeitsunfall unterschieden, und daraus resultieren wirklich die gröbsten Ungerechtigkeiten!

Während beispielsweise das Unfallopfer nach einem Arbeitsunfall sofort die medizinische, berufliche und soziale Integration erfährt, eines in das andere greift und wirklich zu einer optimalen Konzentration aller Hilfsmaßnahmen führt, ist das Freizeitunfallopfer einem Kompetenzstreit ausgesetzt und muß um seine Leistungen kämpfen. Da streiten nämlich die Länder, das Arbeitsmarktservice, die Pensionsversicherung und die Krankenkassen darum, wer die Kosten trägt. Jeder will sich abputzen, um nur ja nicht zahlen zu müssen. Und dementsprechende Mängel gibt es dann auch in der Versorgung.

Ich finde, es ist dringend notwendig, Frau Ministerin, daß diese Ungerechtigkeiten in der Praxis beseitigt werden. Man muß auch dazusagen, daß es oft nur vom Zufall abhängt, ob jemand einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall hat, denn wenn jemand zum Beispiel auf seinem Arbeitsweg einen Umweg macht und einen Unfall erleidet, dann wird ihm dieser Unfall bereits als Freizeitunfall angerechnet und nicht mehr als Arbeitsunfall, und er fällt schon unter die schlechteren Bedingungen.

Sie schütteln den Kopf, Frau Ministerin, aber ich möchte Ihnen sagen: Die ARGE Rehabilitation beziehungsweise deren Präsident hat vor kurzem eine Petition eingebracht zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeiten, die mit der unterschiedlichen Behandlung der Unfallopfer zusammenhängen. Und ich bitte Sie schon jetzt, diese Petition zu unterstützen, denn es ist in keiner Weise auch nur irgendwie zu rechtfertigen, daß Freizeitunfallopfer schlechter behandelt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

13.08

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Partik-Pablé, darf ich Sie dazu einladen, daß wir in einem Gespräch klar die Rechtslage und die Unterschiede zwischen Freizeitunfallopfern und Arbeitsunfallopfern darstellen. Ich fürchte, daß Sie falschen Informationen aufsitzen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nein!) und daß Sie die konkrete Situation nicht umfassend kennen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich schon!)

Es würde den Rahmen dieser Debatte sprengen, das jetzt auszudiskutieren, aber ich glaube, daß wir in einem Gespräch sehr vieles von dem, was Sie angesprochen haben, aufklären können, es begründen und sachlich darstellen können, damit Sie genau wissen, wie die Situation ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Selbstverständlich habe ich mich erkundigt!)

13.09


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