Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 111

tionen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, aber auch für eine verbesserte Situation der Zusammenarbeit mit den Unternehmen, gerade im Bereich der gegenseitigen Beratung.

Ich meine, sehr geschätzte Damen und Herren, daß aus diesem Bericht erkennbar ist, daß jene Zielsetzungen, die im neuen, durch Sie beschlossenen Arbeitnehmerschutzgesetz formuliert wurden, voll erreicht werden konnten und daß wir doch deutliche Erfolge im Bereich des Arbeitnehmerschutzes verzeichnen können.

Lassen Sie mich eine besondere Zahl hervorheben, nämlich den Rückgang der Zahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang von 155 auf 141 oder den Rückgang der Unfälle – wobei darin die Wegunfälle nicht berücksichtigt sind – von 139 600 auf 121 500. Aber auch die Zunahme der Beratungstätigkeit, der Teilnahme an Vorbesprechungen von 13 388 auf 14 714, also um 10 Prozent, zeigt, wie wichtig, aber auch wie umfassend die Tätigkeit der Arbeitsinspektion ist. Ich möchte hier klar zum Ausdruck bringen, daß es für mich ganz wichtig ist, daß die Beratungstätigkeit durch die Arbeitsinspektion sehr konsequent wahrgenommen wird. Da ist die Arbeitsinspektion Partner auch der Wirtschaft im Sinne der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ohne daß dabei aber die Kontrolltätigkeit vernachlässigt wird.

Zur Kontrolltätigkeit vielleicht auch noch eine Zahl – und ich spreche hier die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung an –: Wir haben vom Jahr 1996 auf 1997 die Kontrolltätigkeit um 0,6 Prozent erhöht und dementsprechend erkennbar auch dort einen besonderen Schwerpunkt gesetzt, wie insgesamt die Arbeitsinspektion, wenn durch Hinweise, durch Erfahrungen, die Notwendigkeit hiezu erkannt wird, Schwerpunktaktionen setzt, um in besonders betroffenen Branchen – es wurde bereits angesprochen, um welche es in erster Linie geht: um den Bereich des Gastgewerbes, der Gastronomie, aber auch den Bereich des Baues – sehr zielgerichtet Kontrollen durchzuführen. Durch diese Kontrollen soll auch erreicht werden, daß ordentlich arbeitende Unternehmen gegenüber weniger korrekt arbeitenden Unternehmen in einen fairen Wettbewerb gebracht werden und daß so korrekte Arbeitsbeziehungen entwickelt werden können.

In diesem Sinne würde ich mich sehr freuen, sehr geschätzte Damen und Herren, wenn es gelänge, den bereits dem Parlament vorliegenden Entwurf betreffend Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz alsbald einer Beschlußfassung zuzuführen. Ich bin davon überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz noch wirksamer die organisierte illegale Beschäftigung, aber auch die illegale Gewerbeausübung bekämpfen und damit mehr Korrektheit in der Arbeitswelt, in den Arbeitsbeziehungen für die Wirtschaft und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen können.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte betonen, daß mir die Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer, gleichermaßen aber auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer, mit den Wirtschaftsvertretern sehr wichtig ist. Wenn es darauf ankommt, Schutzinteressen wahrzunehmen, dann sage ich aber sehr offen, daß aus meiner Erfahrung die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die schwächere ist, und daß wir – ich sowie auch das Arbeitsinspektorat – daher auf der Seite der Schwächeren stehen, um deren Interessen gegen Stärkere durchsetzen zu können.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe auch erfahren, daß von einigen Ärzten eine Aktion im Gange ist, die für mich inakzeptabel ist und weswegen ich meine Beamten ersucht habe, der Sache nachzugehen und diese Aktion, wenn möglich, zu stoppen, jedenfalls aber anzuprangern. Denn das ist keine Art, mit Kolleginnen und auch insgesamt mit Arbeitnehmerinnen in der Arbeitswelt umzugehen. Da kann ich mich den Argumenten des Herrn Abgeordneten Öllinger nur voll anschließen.

Ansonsten, sehr geschätzte Damen und Herren, darf ich Sie bitten, immer wieder auch die Meinung zu unterstützen, daß Arbeitnehmerschutz nicht nur ein Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, sondern auch ein Anliegen der Unternehmen. Es spart den Unternehmen Kosten, wenn Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingehalten werden, aber es ist auch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite