Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 115

Vorrangig soll das Österreichische Zentrale Testamentsregister umgestaltet werden. Die Ergänzung um die weiteren Einrichtungen soll Schritt für Schritt je nach Dringlichkeit erfolgen, wobei ein Treuhandregister außerhalb der Kammern der Rechtsberufe nur eingerichtet werden soll, soweit dies in einer für alle Rechtsberufe gleichen Form sinnvoll ist."

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Es geht nämlich nicht darum, daß man, während es den Notaren aufgrund ihres guten Lobbyings – das muß man loben – gelingt, Geschäftsfelder zu erschließen, im Gegenzug aber in anderen rechtsberatenden Berufen mehr oder weniger Freiwild für Kammern und andere Funktionäre wird.

Ein weiterer Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger, Dr. Ofner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Disziplinarstatut 1990 geändert werden (Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999) (1638 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1681 der Beilagen) betreffend Beglaubigung durch alle einem Disziplinarrecht unterstellten freien Rechtsberufe

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, daß Beglaubigungen nicht nur von Gerichten und Notaren, sondern auch von allen freien Rechtsberufen vorgenommen werden dürfen, die einem Disziplinarrecht unterstehen."

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Der letzte Antrag ist eher sozialpolitischer Natur:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger, Dr. Ofner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Disziplinarstatut 1990 geändert werden (Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999) (1638 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1681 der Beilagen) betreffend Absicherung der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter für den Versorgungsfall, aktives und passives Wahlrecht für Rechtsanwaltsanwärter sowie Einführung der Briefwahl in den Rechtsanwaltskammern

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, bei der nächsten Novellierung der Rechtsanwaltsordnung auch gesetzliche Regelungen vorzusehen, die

eine Einbeziehung aller Rechtsanwaltsanwärter und Rechtsanwälte ab dem Beginn ihrer Tätigkeit in die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwaltskammern mit einer ausreichenden Mindestversorgung,

das aktive und passive Wahlrecht für Rechtsanwaltsanwärter in den Rechtsanwaltskammern,

die Umstellung aller Wahlen in den Rechtsanwaltskammern auf eine Briefwahl

beinhalten."

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