Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 117

das scheint mir das Wesentliche zu sein – mit welchen Berufsgruppen interdisziplinäre Kooperationen möglich sein sollen.

Es ist nämlich jedem einleuchtend, daß sich Rechtsanwälte mit Wirtschaftstreuhändern oder auch mit Unternehmensberatern zusammentun sollen, um als Anbieter einer Dienstleistung auf dem Markt agieren zu können. Es ist aber dann schon zu hinterfragen, ob dies auch für Rechtsanwälte und Immobilientreuhänder, Rechtsanwälte und Architekten, Rechtsanwälte und Baumeister oder überhaupt sämtliche anderen Unternehmen oder Gewerbebetriebe gelten soll, ob es da Unvereinbarkeiten klassischer Natur gibt und ob solche Kooperationen dann noch unserem Verständnis von freien Berufen mit ihrem dazugehörigen Disziplinarrecht und ihren Berufsordnungen entsprechen.

Daher haben wir die Lösung dieser Frage zurückgestellt. Wir werden sie allerdings bei nächster Gelegenheit, sobald wir klarere Rahmenbedingungen haben und insbesondere auch sehen, wie unsere europäischen Nachbarn mit dieser Fragestellung umgehen, hier in diesem Hause weiterberaten.

Diskutiert wurde auch die lange Ausbildungsdauer für die Rechtsanwaltsberufe. Insbesondere im europäischen Vergleich ist diese Ausbildungsdauer sehr lange. Ich möchte aber von dieser Stelle aus auch ein Bekenntnis zur Qualität abgeben. Wir haben nicht nur die längste Ausbildungsdauer, sondern wir haben auch im europäischen Vergleich eine der höchsten Qualitäten in den rechtsberatenden Berufen – und das sollte man nicht einfach negieren oder leichtfertig aus der Hand geben. Es ist aber sehr wohl zu bedenken, daß es zu einer Art Inländerdiskriminierung kommen kann, und daher muß man diese Frage auch noch lösen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich noch einen letzten Satz zum Werbeverbot sagen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen und zeigt der Rednerin durch eine Geste die Zahl Eins an.) – Danke.

Zum Werbeverbot: Es ist so, daß die Bevölkerung oft nicht weiß, welche Hilfestellungen und Dienstleistungen Anwälte und Notare anbieten, weil es ein Quasi-Werbeverbot gibt. Wenn man also zeitgemäßer Teilnehmer auf dem Dienstleistungsmarkt in Richtung Rechtsberatung sein will, dann wird man dieses Werbeverbot ganz drastisch lockern und im Rahmen des erlaubten Wettbewerbs zulassen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung der jetzigen Sitzung, und wir gelangen somit zu der heute früh beantragten Behandlung einer Dringlichen Anfrage.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Schwarzenberger, Schwarzböck und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Agenda 2000 – Verhandlungsergebnisse im Bereich Landwirtschaft (5943/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir behandeln nunmehr dringlich die schriftliche Anfrage 5943/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Die Europäische Kommission hat im Juni 1997 die Grundzüge der weiteren Ausgestaltung der zentralen Politikbereiche der EU für die nächste Finanzplanungsperiode vorgestellt. Es sind darin enthalten die Vorschläge der Europäischen Kommission

zur Finanzgebarung der EU


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