Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 118

zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

zur Strukturpolitik

zur Erweiterung der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission hat am 18. März 1998 die Legislativvorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Strukturpolitik im Rahmen der Agenda 2000 vorgelegt.

Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 über die Gemeinsame Marktordnung für Getreide und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2731/75 über die Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen,

Vorschlag zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen,

Vorschlag über die Gemeinsame Marktordnung für Rindfleisch,

Vorschlag über die Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse,

Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor,

Vorschlag über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds (EAGFL),

Vorschlag über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik,

Vorschlag zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik,

Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer Gemeinsamen Marktordnung für Fette,

Vorschlag über die gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraumes,

Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 über die Gemeinsame Marktordnung für Rohtabak,

Vorschlag zur Änderung der GMO Wein.

Im Agrarministerrat wurden in Folge die Verhandlungen auf Basis der Kommissionsvorschläge aufgenommen und konnten am 11. März 1999 mit großer Mehrheit beschlossen werden.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer, hat am Donnerstag, den 11. März 1999 die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz informiert und die Eckpunkte der Reform erläutert:

Ländliche Entwicklung:

Umweltmaßnahmen werden langfristig abgesichert.

Mehr Flexibilität in der Bergbauernförderung.

Wegfall der Unterscheidung von Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbauern bei den Investititonsbeihilfen.


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