Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 119

Weiterführung der Sektorpläne in der Verarbeitungsindustrie.

Maßnahmen zur Projektförderung im Rahmen der 5b- Gebietseinteilung werden in Zukunft horizontal einsetzbar und sind gebietskulissenunabhängig.

Bereich Forst: Infrastruktur- und Waldpflegemaßnahmen werden förderungswürdig.

Rindfleisch:

Reduktion des Interventionspreises um 20 Prozent statt der im Kommissionsentwurf vorgeschlagenen 30 Prozent.

Sicherheitsintervention als Maßnahme der Marktstabilisierung bleibt bestehen.

Die Prämie für männliche Rinder wird von derzeit 1 858 S auf 3 990 S (inklusive Schlachtprämie) angehoben; die Quote bleibt wie im EU- Beitrittsvertrag fixiert auf 423 400 Stück.

Die Extensivierungsprämie wird in zwei Stufen aufgestockt, und zwar von derzeit 641 S pro Stück auf 1 100 S pro Stück unter 1,4 GVE pro Hektar beziehungsweise 550 S zwischen 1,4 und 1,8 GVE pro Hektar.

Die Prämie für Mutterkühe wird von derzeit 2 409 S (inklusive nationale Zusatzprämie) auf 3 440 S aufgestockt; die Quote bleibt wie im EU- Beitrittsvertrag fixiert auf 325 000 Stück. Zusätzlich wird eine Schlachtprämie von 1 100 S gewährt.

Mitgliedstaaten, in denen 60 Prozent der Mutterkühe und Kalbinnen in Berggebieten gehalten werden, können die Zahlungen der Mutterkuhprämie auf Kalbinnen ausweiten, in summa werden dadurch 65 000 Kalbinnen prämienfähig.

Einführung einer Milchkuhprämie; sie beträgt für 2000 und 2001 908 S bei einer Besatzdichte unter 1,6 GVE und 454 S bei einer Besatzdichte von 1,6 und 2,0 GVE. Ab 2002 sind es 1100 S bei einer Besatzdichte von unter 1,4 GVE und 550 S bei einer Besatzdichte von 1,4 und 1,8 GVE.

Einführung einer generellen Schlachtprämie pro Rind (Stiere, Ochsen, Kühe, Kalbinnen).

Einführung einer Schlachtkälberprämie in der Höhe von 688 S.

Milch:

Die Reform wird nicht wie im Kommissionsentwurf vorgeschlagen im Jahre 2000, sondern erst 2003 wirksam.

Die Milchquotenregelung wird bis 2006 weitergeführt, 2003 wird eine Bewertung der Auswirkungen der Reform vorgenommen.

Die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver werden um 15 Prozent reduziert.

Erhöhung der Quote linear und für alle Mitgliedstaaten um 1,5 Prozent beginnend 2003; Zuweisung einer Sonderquotenaufstockung für Italien, Spanien, Griechenland, Irland und Großbritannien.

Umwandlung von 150 000 Tonnen österreichische D-Quote in A-Quote.

Preisausgleich erfolgt auf Basis der individuellen Milchquote mit einer Grundprämie (0,24 S) und einem nationalen Ergänzungsbetrag (0,11 S).

Einführung einer Extensivierungsprämie für Milchkühe im Berggebiet.


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