Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 122

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf dem Erstunterzeichner, Herrn Abgeordneten Schwarzenberger, das Wort zur Begründung der Anfrage erteilen. Redezeit: maximal 20 Minuten. – Bitte.

15.02

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Die Liberalisierung auch in der Agrarpolitik begann mit den GATT-Uruguay-Verhandlungen im Jahre 1986, und im Jahre 1993 wurde dann das WTO-Abkommen abgeschlossen.

Damals wurde vereinbart, daß innerhalb der nächsten sechs Jahre, von 1995 beginnend, die Exportstützungen um 36 Prozent, die Importabschöpfungen ebenfalls um 36 Prozent und die gestützte Menge, die auf dem Weltmarkt untergebracht wird, um 21 Prozent reduziert werden müssen. Dadurch ist auch ein Druck auf die Reduzierung der Exportstützungen entstanden.

Die EU-Kommission hat dem Rechnung getragen und für die nächste Programmperiode von 2000 bis 2006 am 18. März 1998 neue Vorschläge zur Finanzierung der Europäischen Union, zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Strukturpolitik sowie zur Erweiterung der Europäischen Union vorgelegt.

Wir haben an und für sich nie bestritten, daß Reformen in der Agrarpolitik notwendig sind (Abg. Wabl: Geh, hör auf!), weil natürlich aufgrund des naturwissenschaftlichen Fortschritts sowohl die Leistungen in der Pflanzenzüchtung als auch die Leistungen der Nutztiere steigen und deshalb immer mehr Agrarprodukte auf dem Markt angeboten werden. Die europäische Bevölkerung hingegen wächst nicht, und wenn durch Marketing-Maßnahmen ein verstärkter Absatz eines Produktes erzielt werden kann, dann leidet sozusagen der Absatz anderer Produkte, weil die Europäer in der Regel sehr gut ernährt sind. (Abg. Aumayr: Der Schwarzenberger auch!)

Dieses Ergebnis, das bei mehreren Agrarministerräten verhandelt worden ist, hat nun einen Kompromiß ergeben, bei dem – das sei auch hier angeführt – eine Reihe von österreichischen Forderungen, die im ursprünglichen Entwurf nicht vorhanden waren, durchgesetzt werden konnte. Dazu gehört zum Beispiel – von Österreich immer verlangt – eine Kalbinnenprämie, die bisher in der Europäischen Union als GAP-Prämie nicht existiert hat. Dies auch deshalb, weil bei der Konzipierung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahre 1992 kein Land mit einem derart hohen Anteil an den Alpen beteiligt war.

Darüber hinaus gab es auch immer wieder die Forderung, etwa in Österreich bei der Ausgleichszulage in der Bergbauernförderung eine Sockelbetrag einzuführen. Diese Maßnahmen konnten ebenfalls durchgesetzt werden.

Ein harter Kritikpunkt war auch die Finanzierung der Agrarprämien, wobei immer wieder der Vorwurf erhoben wurde, daß die Bauern durch die GAP-Prämien 50 Prozent des EU-Budgets erhalten.

Hierzu muß schon angemerkt werden, daß die Agrarpolitik der einzige Bereich ist, der vergemeinschaftet ist. Weder der Sozialbereich noch der Ausbildungsbereich oder der Schulungsbereich und der Sicherheitsbereich sind vergemeinschaftet, sondern diese Bereiche werden von den jeweiligen nationalen Budgets bezahlt. Hier einen Vergleich herzustellen, wird nur dann möglich sein, wenn wir das EU-Budget und die nationalen Budgets der 15 EU-Länder zusammenrechnen. Dann kommt der Agrarförderungsanteil auf genau 1,99 Prozent der öffentlichen Budgets. Darin sind aber die Schulbudgets für die landwirtschaftlichen Fachschulen bereits inbegriffen. Was die reinen Direktzahlungen an die Bauern betrifft, beträgt der Anteil 1,7 Prozent.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Diskussion, die in der vergangenen Woche im Verkehrsausschuß geführt wurde und die auch morgen im Plenum auf der Tagesordnung steht. Im Ausschuß hat sich Minister Einem dagegen gewehrt, daß die 8,5 Milliarden Schilling, die aus dem Budget für gemeinwirtschaftliche Leistungen der Bundesbahn bezahlt werden, als Subventionen bezeichnet werden.


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