Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 126

Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen stand weiters die Kernfrage der Senkung der Interventionspreise, die von Österreich von vornherein sehr kritisch beurteilt wurde, wobei ich allerdings noch einmal festhalten möchte, daß es sich um Interventionspreise respektive um sogenannte verordnete Preise dort handelt, wo sie notwendig sind, etwa bei der Intervention. Keinesfalls geht es aber darum, daß die Senkung der Marktpreise verordnet wird, sondern es muß das agrarpolitische Ziel sein, daß die tatsächlichen Marktpreise, die Erlöse, die die Bauern bekommen, auch in Zukunft über den Interventionspreisen liegen.

Es war weiters ein Schwerpunkt, daß wir bei den Schlüsselbereichen auch in Zukunft mengensteuernde Elemente erhalten müssen, etwa die Milchquote, etwa die Flächenstillegung im Getreidebereich, weil die mengensteuernden Elemente wichtige Bestandteile der agrarpolitischen Konzeption darstellen.

Und es ist klar, daß die Frage der ländlichen Entwicklung von vornherein eine Schlüsselrolle in der Neukonzeption der Agrarpolitik der Europäischen Union spielt. Ich halte diese ländliche Entwicklung auch für Österreich und die spezifisch österreichischen Bedingungen für eine ganz zentrale Weichenstellung.

Meine Damen und Herren! Es ist daher in den Verhandlungen zur Agenda 2000 gelungen, für Österreich einiges zu erreichen, was für die österreichischen Bauern von Bedeutung ist. Es ist gelungen, eine positive Entwicklung zu erreichen, positive Impulse für die ländlichen Regionen zu bringen. Es ist klar, daß es uns gelungen ist, einige gravierende Verschlechterungen zu verhindern. Ich betone aber überall – so auch heute hier –, daß trotz dieser Maßnahmen, die uns gelungen sind, die Agenda und die Reform der Agrarpolitik für die österreichische Landwirtschaft eine massive Herausforderung darstellen wird. Das sei nicht beschönigt, sondern ganz klar gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Nun zu den einzelnen Fragestellungen.

Zur Frage 1:

Das europäische Modell der Landwirtschaft, wie die Agrarminister es im November 1997 verabschiedet haben, bedeutet, eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu haben, eine multifunktionale Landwirtschaft zu haben, eine nachhaltige Landbewirtschaftung sicherzustellen und die flächendeckende Bewirtschaftung auch in den benachteiligten Regionen zu sichern.

Diese Elemente der Agenda 2000 sind durchaus interessant, wenn ich etwa an die ländliche Entwicklung denke, wenn ich etwa an die Milchquotenregelung als Sicherung der Bewirtschaftungsmöglichkeit denke, wenn ich etwa an die Umweltorientierung denke, wenn ich an die Maßnahmen im Berggebiet denke, sodaß man durchaus sagen kann, daß der nun vorliegende Kompromißvorschlag einen Beitrag dazu leistet, das europäische Modell der Landwirtschaft zu sichern. Es ist aber klar, daß es auch in Zukunft in der Europäischen Union ständiger Anstrengung bedarf, um das europäische Landwirtschaftsmodell im internationalen Wettbewerb zu verteidigen.

Zu den Fragen 2, 3, 4 und 5, die alle die ländliche Entwicklung betreffen:

Für die österreichische Präsidentschaft war von vornherein klar, daß die ländliche Entwicklung als zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union eine Schlüsselrolle spielen wird. Österreich hat daher auch diesem Thema den informellen Rat in St. Wolfgang, der ein echter Erfolg war, gewidmet. Auf Basis der österreichischen Vorarbeiten und auf Basis der Verhandlungen der österreichischen Präsidentschaft ist nun die Verordnung "Ländliche Entwicklung" abgeschlossen.

Mit der Verordnung wird die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den EAGFL als zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik manifest und fixiert. Diese ländliche Verordnung beinhaltet die bisherigen flankierenden Maßnahmen zur Agrarmarktordnung sowie die neuen Elemente der ländlichen Entwicklung.


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