Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 127

Österreich hat sich rechtzeitig im Rahmen des Projektes "Agrarzukunft Österreich" mit dieser ländlichen Entwicklung befaßt, sodaß wir in der Lage sind, wenn sie mit dem Jahre 2000 in Rechtskraft tritt, sie für Österreich optimal ausschöpfen zu können.

Die wichtigsten Schwerpunkte daraus:

die langfristige Absicherung der Umweltprogramme der Landwirtschaft – damit ist die solide Basis für unser österreichisches Umweltprogramm in die Zukunft gesichert (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ) –;

die neue Bergbauernförderung, die es uns ermöglicht, ab dem Jahre 2000 den kofinanzierten Sockelbetrag für die kleineren Betriebe in den Berggebieten einzuführen – eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung unserer bäuerlichen Struktur.

Es ist gelungen, die Diskriminierung der Nebenerwerbslandwirte im Bereich der Investitionsförderung zu beseitigen, weil ich es aus der österreichischen Struktur heraus für notwendig gehalten habe, hier zur Gleichbehandlung zu kommen.

Es wird auch in Zukunft Sektorpläne für die Verarbeitungswirtschaft hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit geben. Es wird neue Projektmöglichkeiten in der Forstwirtschaft geben, ein wichtiges Einkommensstandbein unserer bäuerlich strukturierten Land- und Forstwirtschaft, und es wird – das ist neu – im gesamten ländlichen Raum und nicht nur in den 5b-Gebieten Kooperationsprojekte zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft, Tourismus, Gastronomie und Gewerbe geben, die der Stärkung der Lebenskraft des ländlichen Raumes dienen.

Die Finanzierung dieser ländlichen Entwicklung ist sichergestellt. Es stehen etwa 5 Milliarden Euro pro Jahr für diese ländliche Entwicklung insgesamt zur Verfügung. Die Kofinanzierung beträgt bei den Umweltprogrammen fix 50 Prozent, bei allen anderen Programmen zwischen 25 und 50 Prozent.

Zu den Fragen 6, 7, 8 und 9 betreffend Rindfleischmarktordnung:

Die österreichische Haltung in den Verhandlungen war von vornherein klar: Wir wollen eine möglichst geringe Preissenkung, wir wollen mengensteuernde Elemente, wir wollen die Intervention als Sicherheitsnetz auch in Zukunft, und wir brauchen die Beibehaltung unserer Quoten, wie im Beitrittsvertrag verhandelt, sowie die Einbeziehung der weiblichen Rinder ins Prämienregime, insbesondere die Kalbinnenfrage, die in den Berggebieten im Westen Österreichs eine Schlüsselrolle spielt.

Das Ergebnis: Die Interventionspreise werden nicht wie vorgesehen um 30 Prozent, sondern um 20 Prozent abgesenkt. (Abg. Wenitsch: Bravo!) Es ist möglich, auch in Zukunft eine Sicherheitsintervention zu haben. Die Prämien werden für alle Tierkategorien aufgestockt. Die Mutterkuhquote und die Quote für die männlichen Rinder bleiben für Österreich ungekürzt erhalten. Es wird die Extensivierungsprämie verbessert, was wichtig für unsere Betriebe in den benachteiligten Gebieten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt eine spezifische Lösung für Österreich, was die Kalbinnenfrage in den Berggebieten betrifft. Wir können einen Anteil der Mutterkuhquote für die spezifische Förderung verwenden.

Es wird eine allgemeine Schlachtprämie für alle Tierkategorien im Rinderbereich, also für Stiere, Ochsen, Kühe und Kalbinnen sowie für Schlachtkälber, eingeführt – ein wichtiges Instrument zur Mengensteuerung.

Zu den Fragen 10, 11, 12 und 13 betreffend Milchsektor:

Die Milch ist für Österreich und für Österreichs Landwirtschaft der Schlüsselbereich schlechthin, daher war aus österreichischer Sicht die Verhandlungsposition klar: Sicherung der Milchquote auch für die kommende Periode; weitgehende Möglichkeit, auch in Zukunft einen Einkommensausgleich im Milchsektor einzuführen; Berücksichtigung der Berggebiete im Bereich der


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