Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 128

Milchproduktion; Regelungen für die aktiven Milcherzeuger sowie auch möglichst geringe Senkung der Preise in diesem Bereich.

Das Ergebnis: Die Milchquote wird bis zum Jahr 2006 in unveränderter Weise fortgeführt. Im Jahr 2003 erfolgt eine Überprüfung dahin gehend, was ab dem Jahre 2006 geschieht. Im Bereich der Reform ist sie nicht, wie geplant war, ab dem Jahre 2000 umzusetzen, da es gelungen ist, diese Frist bis zum Jahre 2003 hinauszuschieben; erst dann wird diese Reform wirksam.

Die 15prozentige Preissenkung wird es, wie von der Kommission vorgeschlagen, ab dem Jahre 2003 geben, allerdings wurde der Einkommensausgleich für die Milchbauern verändert: Er wird nicht, wie vorgeschlagen, auf Basis der virtuellen Kuh, sondern auf Basis der Milchquote erfolgen.

Als Ersatzinstrument für die vorgesehene und nicht realisierte Aufstockung der Milchquote in den Berggebieten konnte die Extensivierungsprämie für Milchkühe in den Berggebieten erreicht werden, was für die österreichische Berglandwirtschaft sehr, sehr wichtig ist.

Es wird zu einer linearen Aufstockung der Milchquote auch für Österreich um 1,5 Prozent ab dem Jahre 2003 kommen; das sind 41 000 Tonnen.

Weiters ist es gelungen, eine spezifisch österreichische Forderung durchzusetzen, nämlich die langjährige Forderung nach Umwandlung von nicht ausgeschöpften D-Quoten im Ausmaß von 150 000 Tonnen in Lieferquoten; eine für die österreichische Milchwirtschaft wichtige und zukunftsweisende Regelung.

Zu den Fragen 14, 15 und 16 betreffend Ackerkulturen:

Ich sage gleich vorweg, daß der Ackerkulturenbereich jener Bereich im Rahmen der Agenda ist, bei dem wir tatsächlich große Probleme erwarten müssen. Da ist nichts zu beschönigen. Das ist ein schwieriger Teil im Rahmen des Gesamtkompromisses der Agenda 2000.

Die Preisreduktion wird, wie ursprünglich vorgeschlagen, 20 Prozent betragen; allerdings nicht auf einmal, sondern in zwei Etappen eingeführt.

Es wird Möglichkeiten geben, die Flächenstillegung auch in Zukunft umzusetzen. In den ersten beiden Reformjahren wird der Regelstillegungssatz bei 10 Prozent liegen.

Es wird eine einheitliche Flächenprämie im Getreidebereich geben, die aufgestockt wird und für alle Kulturpflanzen einheitlich zur Verfügung steht. Es gibt Ausnahmen davon: Für Eiweißpflanzen gibt es einen Zuschlag zu dieser einheitlichen Kulturpflanzenregelung, ebenso für Hartweizen. Die Ölsaaten werden in drei Stufen auf die einheitliche Flächenprämie zurückgeführt.

Es gibt einige Änderungen, die ich für wichtig halte. Es ist beispielsweise so, daß die Auszahlung der Prämien nicht, wie vorgesehen, erst im Folgejahr erfolgt, sondern in jenem Jahr, in dem die Ernte stattfindet. Das ist letztendlich auch wichtig für die Sicherung der Auszahlungspunkte für unsere österreichischen Bauern.

Im Bereich der Stärkekartoffelerzeugung ist die Prämie höher, als sie von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen wurde. Als Gegenzug dazu wird die Stärkekartoffelquote in einem geringfügigen Ausmaß gesenkt.

Gerade im Getreidebereich ist es daher wichtig, die schon angesprochenen Antworten aus österreichischer Sicht zu geben. Das betrifft etwa die rasche Genehmigung des Umweltprogramms ÖPUL 2000. Ich möchte Ihnen mitteilen, daß ÖPUL 2000 nunmehr als Entwurf in Brüssel zur Verhandlung liegt, die Notifikation wurde seitens des Landwirtschaftsministeriums vorgenommen.


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