Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 129

Zu den Fragen 17 und 18 betreffend Weinmarkt:

Grundsätzlich möchte ich festhalten, daß die Reform der Weinmarktordnung in der Europäischen Union ein sehr vernünftiges Ergebnis gebracht hat; ein sehr vernünftiges Ergebnis insofern, als die Mengendisziplin in der europäischen Weinproduktion grundsätzlich bleibt. Es kommt nur zu einer sehr geringfügigen Auspflanzungsmöglichkeit, die für Österreich etwa 700 Hektar beträgt.

Es gibt neue Instrumente in der Weinmarktordnung zur Sortenumstellung, Flurbereinigung und für verbesserte Bewirtschaftungstechniken. Damit kann die notwendige Modernisierung des Sektors unterstützt werden.

Im Weinbereich haben in Zukunft Erzeugerorganisationen und Branchenverbände eine größere Bedeutung als bisher. Die önologischen Verfahren, das heißt die Verfahren der Weinbereitung, bleiben unverändert aufrecht. Der Status quo in der Weinönologie bleibt erhalten. Wir können daher auch in Zukunft unsere besondere Qualität mit unseren traditionellen Methoden erreichen.

Im Bezeichnungsrecht und im Handel mit Drittländern wurden wichtige österreichische Forderungen durchgesetzt.

Zur Frage 19 betreffend Kosten der Reform:

Die Kommission hat berechnet, daß die Kosten der Reform, wie sie die Agrarminister beschlossen haben, etwa 314 Milliarden Euro für die Periode 2000 bis 2006 betragen werden. Damit liegt dieses Finanzvolumen etwa 0,5 Prozent über dem Niveau, das die Kommission ursprünglich mit 312 Milliarden Euro vorgeschlagen hat.

Es hat in diesem Zusammenhang eine Diskussion über die Degression gegeben. Österreich hat das Modell der betriebsgrößenabhängigen Degression als klare Alternative zur zeitlichen Degression eingebracht. Auf der Ebene der Agrarminister wurde letztendlich ein Ergebnis erzielt, das weder eine zeitliche Degression noch eine Degression nach Betriebsgrößen bedeutet.

Österreich hat in einer Protokollerklärung festgehalten: Sollte die Debatte über die zeitliche Degression neuerlich auf den Tisch der Verhandlungen kommen, wird Österreich das Modell der betriebsgrößenabhängigen Modulation, das heißt der Staffelung nach Betriebsgrößen, politisch selbstverständlich wieder auf den Tisch legen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wabl: Wann besteht Aussicht darauf? Welcher Zeithorizont für die Modulation?)

Diese Haltung, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus, ist eine Haltung der österreichischen Bundesregierung und wird daher auf allen Verhandlungsebenen von den jeweiligen Regierungsmitgliedern vertreten.

Zur Frage 20:

Ich halte die Agenda, so wie sie von den Agrarministern beschlossen worden ist, für eine vernünftige Basis für die Verhandlungen der Europäischen Union im Rahmen der nächsten WTO-Runde. Warum?

Erstens: weil mit diesem Beschluß der Agenda Klarheit über die europäische Position gegeben ist. Europa spricht mit einer Stimme und nicht mit mehreren Stimmen.

Zweitens: Die Agenda bedeutet eine Verschiebung von den Interventionspreisen und Exporterstattungen hin zu den direkten Einkommenstransfers.

Drittens: Die Aufwendungen für die Exporterstattungen – ein sehr kritisches Kapitel in der WTO – werden durch die Agenda zurückgehen.

Im Rahmen der horizontalen Verordnung wird es notwendig sein, Marktordnungsprämien mit ökologischen Auflagen zu versehen. Es ist vorgesehen, auch die ländliche Entwicklung im


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