Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 163

ist die eine Seite. Diese hat Kollege Peter jetzt zwar nicht dargestellt, es ist aber auch eine legitime Seite, von der das Ganze, die Urlaubsthematik insgesamt, betrachtet werden kann.

Die zweite Seite, die Kollege Peter sehr wohl dargestellt hat, ist sozusagen die Sicht des Unternehmens, der betriebswirtschaftliche Blick. Und ich halte einen solchen durchaus für legitim, glaube aber, daß es nicht nur die Goldmünze oder der Dukaten ist, den Kollege Peter hier bildlich angeführt hat, sondern daß das Ding noch mehr Seiten hat: Diese Goldmünzen funkeln alle für sich genommen zwar wunderbar, aber wenn man sich das genau anschaut, merkt man, daß es auch noch andere Seiten gibt.

Die dritte Seite nämlich wäre bei einer Betrachtung der Urlaubsthematik die gesamtwirtschaftliche: Arbeitszeit, Beschäftigungsproblematik. So, wie Kollege Peter das von der betriebswirtschaftlichen Seite, von den Kostenauswirkungen für den einzelnen Betrieb betrachtet, hat der Urlaub natürlich auch noch eine andere Seite, nämlich die Auswirkung auf die Arbeitszeit insgesamt. Längerer Urlaub heißt auch Verkürzung der Arbeitszeit, und es ist eine völlig legitime Sache, das auch von daher zu sehen. Dabei geht es um Jahresarbeitszeit, wobei der beschäftigungswirksame Effekt dieser Verlängerung eines Jahresurlaubes durchaus nicht unbeträchtlich ist.

Die vierte Seite des Ganzen wäre, sich folgendes anzuschauen – und das ist im bestehenden Urlaubsrecht eigentlich sehr klar geregelt –: Der Urlaub hat ja auch eine regenerative Funktion, das heißt, er soll der Erholung dienen. Und damit bin ich bei dem Punkt, bei dem ich sage, ich teile zwar die einseitige Argumentation des Kollegen Peter nicht, aber wenn man sich die Urlaubspraxis in Österreich anschaut und mit dem Urlaubsrecht vergleicht, dann erkennt man sehr schnell, daß das nicht zusammenpaßt, denn das Konsumieren von einzelnen Urlaubstagen ist nicht möglich. Es ist aber sehr wohl die Regel, weil viele Beschäftigte – nicht nur, weil sie sich nicht trauen, Pflegeurlaub zu nehmen, oder weil sie ihn schon konsumiert haben, oder aber weil es andere Gründe als die Pflege gibt – schnell einmal einen Urlaubstag brauchen und auch erhalten. An diesem Punkt also stimmt die sehr häufige Urlaubspraxis mit dem Urlaubsrecht gar nicht mehr überein.

Jetzt könnte man hergehen, sich die Betriebe ansehen und könnte unter Umständen feststellen, daß die einzelnen Beschäftigten ihren Urlaub nur mehr in Form von einzelnen Urlaubstagen konsumieren – für die Zwickeltage und so weiter –, und so auch zu einem Urlaub kommen. Man könnte zum Beispiel auch sagen, das Konsumieren in einzelnen Urlaubstagen, so wie das Urlaubsrecht es vorschreibt, ist verboten. Man könnte aber auch gegenteilige Konsequenzen ziehen.

Was ich damit sagen will, ist folgendes: Die Sache mit dem Urlaub ist nicht so einfach, das Recht entspricht nicht der tatsächlichen Praxis in den Betrieben, und es gibt viel mehr Dinge, die man sich bei einer Betrachtung der Urlaubsthematik genauer anschauen müßte, unter anderem auch – ich erwähne das, weil Sie, Herr Kollege Feurstein, das vorgebracht haben – die Interessen der Arbeitnehmer und die Interessen der Arbeitgeber.

Unter anderem könnte ein Fortschritt im Urlaubsrecht auch darin bestehen, daß die Dauer des Mindesturlaubs pro Jahr auf sechs Wochen ausgeweitet und gleichzeitig auf der anderen Seite eine Regelung getroffen wird, die in Richtung des Vorschlages des Kollegen Peter geht. Darüber sollte man nachdenken, darüber sollte man diskutieren! Das allein ist zwar auch noch zu wenig, weil es eben noch viele andere Facetten in der Urlaubsthematik gibt, aber ich halte es für richtig und wichtig, darüber zu reden und nicht so zu tun, als ob beim bestehenden Urlaubsrecht und bei der bestehenden Urlaubspraxis alles passen würde. (Abg. Dr. Feurstein: Das habe ich nicht gesagt!)

Was wir einfordern, ist auch die gesamtwirtschaftliche Sicht, die Sicht auf die Beschäftigung – und zwar nicht nur die des einzelnen Arbeitgebers, die ja sozusagen ihren Widerspruch durch den Tourismusmanager erfährt, der etwas anderes will – und auf die vielen anderen Facetten. Ich denke, es wäre eine spannende Debatte, die wir um den Urlaub führen könnten und müßten. Wir sollten sie führen, daher stimmen wir der Fristsetzung zu. (Beifall bei den Grünen.)

18.03


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