Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 164

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 421/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend Novellierung des Urlaubsgesetzes eine Frist bis 19. Mai 1999 zu setzen.

Wer für diesen Antrag ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung wieder auf.

Als nächstem Redner zu diesen Punkten erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Krüger das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.04

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Interesse an einer starken Anwaltschaft müßte erheblich sein, denn wir wissen aus den Beobachtungen, daß der Grad und die Reife einer Demokratie durchaus parallel mit der Stärke der Anwaltschaft in einem Land läuft.

Das heißt mit anderen Worten: Dort, wo die Demokratie unterentwickelt ist oder gar eine diktatorische Staatsform besteht, gibt es traditionellerweise auch einen schwachen Stand der Anwaltschaft. In jenen Demokratien hingegen, die über eine ausgeprägte Reife verfügen, ist die Rechtsanwaltschaft stark präsent und vertreten. Das heißt, es müßte im Interesse des Gesetzgebers liegen, daß eine starke Anwaltschaft auch in Österreich ihre Existenzberechtigung hat.

Mit der Änderung der Rechtsanwaltsordnung, die heute zur Beschlußfassung ansteht, wird diesem Erfordernis nur zum Teil Rechnung getragen. Insgesamt – das hat mein Kollege Graf schon ausgeführt – ist es leider nur bei einem kleinen Schritt in Richtung Öffnung, in Richtung Modernisierung geblieben. Von einem großen Wurf kann nicht die Rede sein.

Es geht zum Beispiel um eine Öffnung der sehr rigiden Werbebeschränkungen. Das, was etwa der Präsident der Anwaltskammer, Hoffmann, an die Frau Vorsitzende des Justizausschusses schreibt, ist nicht wahr. Er schreibt, es gibt ja gar kein Werbeverbot.

In Wirklichkeit ist das Werbeverbot nur in Randbereichen gelockert worden. Früher hat es ja nicht einmal Publikationen gegeben, in denen veröffentlicht werden durfte, wer worauf spezialisiert ist. – Das soll nun die Ermöglichung einer angemessenen Werbung für einen freien Beruf sein? Das soll genügen? – Keine Rede davon!

Ich glaube auch, daß die Autonomie von den Anwaltskammern nicht immer im Interesse der Anwaltschaft, noch weniger im Interesse der Klienten und schon gar nicht im Interesse einer Öffnung in Richtung Europa wahrgenommen wird.

Tatsächlich ist auch die Ausbildungszeit – auch das wurde schon angeführt – in Österreich unangemessen lang. Ich habe mich vor einigen Tagen mit einem Konzipienten meiner Kanzlei unterhalten. Wir hatten eine Aussprache. Dieser Konzipient absolvierte nach dem Jusstudium in Unterbrechung der Rechtsanwaltsanwärtertätigkeit die London Business School, und er sagte mir folgendes: Die Kollegen aus den anderen europäischen Ländern, die dort studieren, sind im Vergleich zu den Österreichern sehr, sehr jung. Wieso? – Weil sie eben kürzere Ausbildungszeiten haben.


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