Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 177

Regelung im Bereich der Rechtsanwälte erwartet hätte. Ich habe die Hoffnung natürlich nicht aufgegeben, da noch ein weiterer Reformschritt im Bereich dieses Berufsrechts zu erwarten ist.

Den beiden Vorlagen ist grundsätzlich zuzustimmen. Das ist der erste Schritt. Es wurde darin den Wünschen beider Berufsgruppen entsprochen. Aber nun geht es auch um andere Fragen. Wenn Kollege Graf die Winkelschreiberei beklagt hat, wenn er davon gesprochen hat, der wirkliche Anwalt, der Anwalt der Bürger sei der Rechtsanwalt, dann frage ich Sie: Warum kommen zu mir, dem Winkelschreiber in der Arbeiterkammer, Konsumenten, die übervorteilt werden, deren Treuhandgelder unterschlagen worden sind und die nicht wissen, warum sie eine Honorarnote in diesem Umfang bezahlen müssen? – Ich bekenne mich daher zu dieser Winkelschreiberei und halte sie für notwendig.

Es geht meiner Ansicht nach um vier Bereiche, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden müssen. Da sind zunächst einmal die Information und die Aufklärung, die zum Teil kläglich vernachlässigt werden. Es gibt beispielsweise bei den Immobilienmaklern besondere Aufklärungspflichten, die einzuhalten sind, und wenn sie nicht eingehalten werden, kommt es zu einer Minderung des Honoraranspruches. Ich frage mich nun: Warum gibt es eine solche Regelung in Zukunft nicht auch bei den Rechtsanwälten? – Wenn ich mir die Kostenbeschwerden ansehe, dann muß ich grundsätzlich sagen, daß ich das Kostenrecht, wie es sich hier darstellt, als ein anwaltliches Beteiligungsrecht ansehe. (Abg. Dr. Graf: Sie wollen selbst Rechtsanwalt werden!) Je höher der Streitwert, je länger das Verfahren und je nach Verrechnungsart, umso höher sind die Honorarnoten, und das wird noch durch die Tatsache verstärkt, daß der Anwalt auf jeden Fall zu seinem Geld kommt. Kann der Verurteilte nicht zahlen, dann holt er sich das Geld eben bei seinem Auftraggeber. (Abg. Dr. Graf: Zu mir kommen Klienten, die von der Kammer weggeschickt wurden!)

Ein weiteres Problem gibt es im Bereich der Haftung bei Kunstfehlern. Wir haben hier das Problem – das gestehe ich zu –, daß Konsumenten, genauso wie bei Ärzten, nicht bereit sind, zu prozessieren.

Ich begrüße die Treuhandschaften, wie sie derzeit vorgesehen werden können, die Ermächtigung durch Gesetz für die Rechtsanwaltskammer. Ich begrüße die gesetzliche Verankerung im Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz, glaube aber, daß wir noch mehr machen müßten. Wir müßten besondere Aufklärungs- und Informationspflichten im Gesetz festlegen und das Kostenrecht generell diskutieren. Wir brauchen einheitliche, und zwar bundeseinheitliche Regelungen für die Abwicklung von Treuhandgeschäften, und zwar für alle Treuhandberufe, nicht nur für die Rechtsanwälte, sodaß die Jetzelsbergers, Itzlingers, Jeannées und wie sie alle heißen diese Millionenbetrügereien nicht mehr begehen können. Wir brauchen aber auch eine Vertrauensschadenversicherung, die derzeit nur im Bereich des Notariats gegeben ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen Gesetzesvorlagen und mit einer weiteren Diskussion können wir mehr Rechtssicherheit für die rechtsuchende Bevölkerung in Österreich garantieren. Andererseits können wir damit aber auch das Vertrauen in die rechtsberatenden Berufe wieder stärken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1638 der Beilagen.

Dazu gibt es Abänderungsanträge der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen sowie der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen.

Ich werde so vorgehen, daß ich über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lasse.


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