Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 221

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juni 1999 in Kraft, soweit im 9. Abschnitt nicht anderes bestimmt wird.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 und 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft."

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Meine geschätzten Damen und Herren! In Summe kann festgestellt werden, daß das neue Bundes-Bedienstetenschutzgesetz einen Quantensprung (ironische Heiterkeit des Abg. Böhacker – Abg. Böhacker: Ein Quantensprung? "Heiterkeit bei der FPÖ" – für das Protokoll!) zu einem modernen, auf europäischer Ebene einheitlichen Arbeitnehmerschutz darstellt.

Ich möchte an dieser Stelle den Dank an den Herrn Staatssekretär sowie an seine Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck bringen. Unsere Fraktion stimmt diesem Gesetzeswerk sehr gerne zu. (Abg. Haigermoser: Das ist höchstens ein Sprung ins Seil! – Abg. Böhacker: Ins kalte Wasser!)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, über den der Herr Abgeordnete berichtet hat, ist ausreichend unterstützt, und er steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte.

22.01

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst ganz kurz eine Anmerkung zum Bundesgesetz über Auslandszulagen im Zusammenhang mit der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland und zum Auslandseinsatzgesetz machen.

Wir werden diesen beiden Novellierungen unsere Zustimmung geben, wiewohl festzustellen ist – und ich finde das bedauerlich –, daß man immerhin zwei Jahre gebraucht hat, um eine Anpassung des Auslandszulagengesetzes und des Auslandseinsatzgesetzes an die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland herbeizuführen.

Ich glaube, daß es notwendig sein wird, in Zukunft rascher als in diesem konkreten Fall zu entsprechenden Anpassungen zu kommen. Ansonsten aber meine ich, daß man dem Gesetz inhaltlich zustimmen kann, daß es darin wesentliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Regelungen gibt, wiewohl es notwendig sein wird, einen Bereich in diesem Zusammenhang in Zukunft auch noch gesetzlich zu regeln, nämlich den Einsatz und die Verwendung von Personen und Einheiten im Zusammenhang mit der Prävention, mit dem Krisenmanagement im Vorfeld zu möglichen Einsätzen. Das ist bedauerlicherweise noch nicht gegeben. Wir werden einen entsprechenden Entschließungsantrag oder Abänderungsantrag einbringen, und ich gehe davon aus, daß wir im Zuge der Beratungen noch in dieser Legislaturperiode vielleicht zu einer neuerlichen Novelle zum Auslandseinsatzgesetz kommen. (Abg. Böhacker: Wie ist das mit dem Sockelbetrag?)

Zum zweiten Punkt, zu der Frage des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes. Herr Kollege Pendl, ich muß dir da klar widersprechen. Du hast in diesem Zusammenhang von einem Quantensprung gesprochen. Du hast auch davon gesprochen, daß nun der Weg zu einem einheitlichen Bedienstetenschutz frei sei. – Ich finde: mitnichten, gerade im Gegenteil! Es ist die Chance vertan worden, auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffes zu einer für alle Bediensteten, für alle Arbeitnehmer – auch jene, die im Bereich der Privatwirtschaft tätig sind – einheitlichen Regelung zu kommen, weil diese Ausnahmebestimmungen für den öffentlichen Dienst nicht wirklich nachvollziehbar sind.

Ich weiß schon, es wird vermutlich vom Herrn Staatssekretär – weil er das auch im Ausschuß angeführt hat – argumentiert werden, daß heute ja materiell, inhaltlich dieselben Bestimmun


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