Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 223

Ich möchte auch inhaltlich noch eine Anmerkung machen. Wir haben es hier mit einer Regelung zu tun, die keine Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Da wird, wie man so schön sagt, eine Zweiklassengesellschaft aufgebaut. Im Bereich der Privatwirtschaft gibt es ganz strenge Regelungen, ganz strenge Sanktionen, die für den öffentlichen Dienst aber nicht gelten. Ich meine, daß dadurch auch eine Ungleichbehandlung festgelegt und festgeschrieben wird.

Ich möchte daher vor allem die Mitglieder des Sozialausschusses ersuchen, den Entschließungsantrag, den Kollege Kier eingebracht hat, endlich im Ausschuß zu beraten.

Es handelt sich dabei um einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei entsprechenden kritischen Anmerkungen der Arbeitsinspektorate innerhalb einer angemessenen Frist Stellungnahmen abzugeben, aber auch durch eine entsprechende Budgetierung für eine ausreichende finanzielle Bedeckung zur Behebung der anstehenden Mängel zu sorgen.

Herr Staatssekretär! Ich verstehe überhaupt nicht, daß man, wie angegeben wurde, aufgrund der budgetären Situation nicht bereit und nicht willens ist, die Verbesserungen, die die Arbeitsinspektoren vorschlagen, durchzuführen, zumal, wie aus den Bemerkungen zum Bundes-Bedienstetenschutzgesetz ja hervorgeht, die Implementierung lediglich 300 Millionen Schilling kostet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Bund nicht in der Lage ist, diesen Betrag aufzubringen, um einen Zustand herzustellen, der den öffentlich Bediensteten entsprechende Arbeitsbedingungen gewährleistet und sicherstellt. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

22.12

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß ein paar Worte zum Bundes-Bedienstetenschutzgesetz sagen, und zwar als einer, der viele Jahre lang als Vertreter der Wirtschaft darauf hingewiesen hat, daß es hier eine Ungleichbehandlung gibt, die eigentlich nicht tolerierbar ist, nämlich eine Unterteilung in zwei Klassen von Arbeitnehmern: einerseits die Arbeitnehmer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, für die es seit dem Jahr 1972 ein immer strenger werdendes Arbeitnehmerschutzgesetz gibt, und andererseits die Arbeitnehmer im öffentlichen Bereich, wo ein entsprechendes Gesetz bis jetzt nicht gegolten hat.

Ich bin daher an sich froh darüber, daß wir heute diesen Schritt setzen, daß wir heute auch für den öffentlichen Bereich dieses Bundes-Bedienstetenschutzgesetz beschließen, möchte mich aber durchaus manchen Akzenten anschließen, die einige Vorredner gesetzt haben.

Auch ich bin der Meinung, daß in diesem Bereich noch nicht die völlige Gleichstellung mit der gewerblichen Wirtschaft praktiziert wird. Wir stimmen aber trotzdem zu, weil es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, ein sehr wesentlicher Schritt sogar.

Herr Staatssekretär! Die Wirtschaft wird aber in nächster Zeit auch sehr genau die Vollziehung – und zwar beider Gesetze, des Arbeitnehmerschutzgesetzes und des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – vergleichen, weil wir alle natürlich wissen, daß man die Vollziehung eines Gesetzes praxisorientiert und dem gesunden Menschenverstand entsprechend oder auch penibel bis schikanös gestalten kann.

Ich möchte nicht, daß es zwar formal jetzt für beide Bereiche eine gesetzliche Regelung gibt, aber in einem Bereich wird es sehr streng, rigoros und zum Teil schikanös vollzogen, und im anderen Bereich sieht man über gewisse Dinge hinweg. Dabei gebe ich auch zu, daß die Frage der fehlenden Sanktionen natürlich ein Wermutstropfen in diesem Gesetz ist. Ich gehe aber davon aus, daß genauso, wie das Arbeitnehmerschutzgesetz des Jahres 1972 wiederholt novelliert wurde, auch diesem Gesetz wahrscheinlich in nächster Zeit, wenn wir erste Erfahrungen damit haben, wie die Vollziehung aussieht, entsprechende Novellen folgen werden. (Abg. Böhacker: Das werden wir sehr genau beobachten!)  Das werden wir sehr genau beobachten. Da sind wir einer Meinung, Herr Kollege Böhacker. Da sind wir ausnahmsweise einer


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