Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 224

Meinung! (Abg. Böhacker: Dann habe ich etwas falsch gemacht!) Auch wir werden das sehr genau beobachten.

Insgesamt, meine Damen und Herren, glaube ich als einer, der sich seit dem Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 wirklich sehr oft mit Fragen in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitnehmerschutz, Gesundheitsvorsorge, Berufskrankheiten und Prophylaxe beschäftigt hat, daß diese Maßnahmen, wenn sie effizient und richtig angewendet werden, letztlich nicht nur Ausdruck einer sozialen Verantwortung des Dienstgebers und einer humanitären Gesinnung sind, sondern daß damit letztlich auch ein gesundheitsökonomischer Effekt erzielt werden kann.

Umso verwunderlicher war es daher für mich, in den Erläuterungen zu lesen, daß die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme im ersten Jahr, glaube ich, 32 Millionen Schilling und im zweiten Jahr ungefähr 100 Millionen Schilling betragen werden, also in einer Größenordnung liegen, bei der man sagen muß: Eigentlich hätte sich die öffentliche Hand das für ihre Mitarbeiter schon früher leisten können! (Beifall bei der ÖVP.)

22.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile für ganz kurze Zeit dem Herrn Staatssekretär das Wort. – Bitte.

22.15

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich bin der Meinung, daß wir nicht zwei Klassen von Dienstnehmern in diesem Land haben können, daß es keine Zweiklassengesellschaft geben darf, sondern daß wir für den öffentlichen Dienst die gleichen Schutzbestimmungen brauchen, die auch für die Wirtschaft gelten. Ich kann Ihnen nur zusichern, daß wir nicht nur die Bestimmungen übernommen haben, sondern daß ich auch von meiner inneren Einstellung her darauf achten werde, daß in der Umsetzung die gleichen Maßstäbe herangezogen werden wie für die Wirtschaft. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Dr. Feurstein.) Denn es ist nicht einzusehen, daß es da eine Differenzierung geben soll.

Die 300 Millionen Schilling – um das auch klar zu sagen – dienen der Ausbildung, dienen der Evaluierungsphase, um festzustellen, wo wir Aufholbedarf haben, um an die gleichen Standards heranzukommen. Ein etwaiger Baubedarf, der sich daraus ergeben kann, ist in diesen 300 Millionen Schilling selbstverständlich nicht inbegriffen. Die Angaben über den diesbezüglichen Bedarf werden erst nach Abschluß der Evaluierungsphase, also in spätestens drei Jahren, vorliegen, und wir werden bestrebt sein, zügig an die gleichen Bedingungen, wie sie in der Wirtschaft gegeben sind, anzuschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: 11 000 Gebäude und 176 000 Mitarbeiter!)

22.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Böhacker: Ordentlicher oder außerordentlicher? – Ruf: Ordentlicher! – Heiterkeit des Abg. Dr. Van der Bellen.) Ganz ordentlicher!

22.16

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorweg ein paar Worte zum Bundes-Bedienstetenschutzgesetz sagen, aber dann werde ich mich einem Thema zuwenden, das Herr Brigadier Moser so zustimmend erwähnt hat.

Was das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz betrifft, kann ich Herrn Kollegen Böhacker nur vollinhaltlich zustimmen. Auch wir werden dem Gesetz nicht unsere Zustimmung erteilen. Es war auffallend im Ausschuß, daß die Vertreter beider Regierungsfraktionen betont haben, wie wichtig ihnen doch das einheitliche Arbeitnehmerschutzgesetz ist, aber nichtsdestoweniger bekommen wir jetzt ein separates.

Herr Kollege Stummvoll – er ist im Augenblick leider nicht da – hat uns eine interessante Denksportaufgabe mitgegeben, das wird mir erst heute beim Durchblättern meiner Unterlagen bewußt. Er hat nämlich die Zusatzausgabenschätzung, die im Vorblatt des Gesetzes steht,


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