Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 239

möchte ich anmerken, daß es, wie ich glaube, durchaus zielführend ist, daß im Ausschuß diesbezüglich Einstimmigkeit geherrscht hat. Warum? – Weil es wichtig ist, daß wir prinzipiell erkennen, daß solche Investitionsschutzabkommen die Förderung von gegenseitigen wirtschaftlichen Kontakten unterstützen beziehungsweise zu diesen beitragen und daß die Förderung derartiger wirtschaftlicher Zusammenarbeit von Vertragsstaaten umso leichter ist, je stärker der Schutz von Investitionen ist.

Der Grund dafür, daß ich zu diesem Thema Stellung nehme, ist, daß es gilt, derartige Abkommen wie beispielsweise jenes betreffend die Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien – ich habe das schon im Ausschuß betont – für die Zukunft auch im wirtschaftlichen Bereich zu forcieren.

Ich möchte allerdings sehr wohl betonen, daß das in der Vergangenheit nicht in allen Fällen zum beiderseitigen Vorteil vor sich ging. Ich habe im Ausschuß auch den konkreten Fall – ohne den Namen jetzt zu nennen – einer Firma zitiert, zu welchem ich die Unterlagen habe, in dem sich ein Streitfall schon seit Jahren hinzieht. Und deswegen habe ich es sehr begrüßt, daß alle Fraktionen einer Ausschußfeststellung zugestimmt haben, wonach der Erwartung Ausdruck verliehen wird, daß die bereits anhängigen bilateralen Streitfälle seitens Kroatiens raschest einer Lösung zugeführt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht nicht an, daß wir versuchen, neue Formen von Abkommen zum Schutz von Investitionen zu beschließen, ohne wirklich mit Nachdruck darauf zu bestehen, daß bisherige Fälle auch zur Zufriedenheit jener österreichischen Firmen, die dort Millionen investiert haben, gelöst werden. Ich bin froh darüber, daß unmittelbar nach unserer Beschlußfassung auch seitens des Außenministeriums die notwendigen Schritte unternommen wurden, und ich hoffe und appelliere an die zuständigen Stellen Kroatiens, daß sie diesen Intentionen, die wir einstimmig beschlossen haben, entsprechen. Denn nur auf der Basis von Vertrauen ist intensiveres wirtschaftliches Zusammenarbeiten in Zukunft möglich! (Beifall bei der ÖVP.)

23.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.10

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir beschließen heute drei Gesetze, mit denen wir internationale Verpflichtungen eingehen. Das finanzielle Gesamtvolumen dieser Bundesgesetze beträgt 300 Millionen Schilling, das Haftkapital 500 Millionen. Solche Verpflichtungen, die mittlerweile ausgesprochen zahlreich sind, werden in diesem Haus stets mit einem Flüssigmachungsgesetz quittiert. Mittlerweile scheint in diesem Zusammenhang aber schon der Überblick verlorengegangen zu sein. Ich würde mir für dieses Haus wünschen, daß für uns Abgeordnete mehr Transparenz besteht.

Herr Staatssekretär! Ich bitte Sie daher, als Anregung für Ihr Ministerium folgendes mitzunehmen: Es dürfen keine neuen Verpflichtungen ohne plausible und konkrete Aufschlüsselung der Mittelverwendung eingegangen werden und keine neuen Verpflichtungen, bei denen Evaluierungen nicht sichergestellt sind.

Herr Staatssekretär! Sie werden sich daran erinnern, daß wir von der Fraktion der Volkspartei uns gewünscht haben, daß uns in diesem Zusammenhang bereits vorab Aufschlüsselungen über die Mittelverwendung vorgelegt werden. Ich fordere eine detaillierte Aufschlüsselung aller österreichischen Verpflichtungen dieser Art, und ich würde anregen, daß dieses Haus eine parlamentarische Diskussion über die Auswahl künftiger derartiger Hilfsprogramme abführt.

Wir stehen aber nicht an, festzuhalten, daß wir selbstverständlich solidarisch mit ärmeren Ländern sind und daß die Bereitschaft zur Hilfe und Unterstützung auch weiterhin besteht. Wir sind aber der Ansicht, daß eine verstärkte Kontrolle der Mittelverwendung stattfinden muß. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.12


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