Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 56

In einer solchen Situation – das sagt auch die Chicago-Schule – brauchen die Anbieter gar keine Absprachen, denn wenn einer vorangeht, dann verhalten sich alle anderen im eigenen Interesse konform. Daher hat auch niemand ... (Abg. Mag. Peter: Das ist ein Verhaltenskartell! Das ist im Kartellrecht nicht abgedeckt!)

Herr Abgeordneter Peter! Daher hat auch niemand – selbst wenn Sie das Kartellgesetz ändern – die Möglichkeit, mit einer Strafanzeige oder ähnlichem vorzugehen. Diese Anbieter brauchen gar keine Preisabsprachen! Soweit können Sie mir als Wettbewerbsexpertem die Sachverhaltsschilderung zunächst einmal glauben.

Wir haben daher – auch im Rahmen des letzten Benzinpreisgipfels – folgendes versucht. Wir haben gesagt: Laßt uns, da wir die Nettopreisdifferenzen so deutlich sehen, noch einen Anlauf nehmen und versuchen, zu einer konsensualen Lösung zu kommen, um nicht zum Hammer einer Preisregelung greifen zu müssen.

Darf ich dem Hohen Haus in zwei Minuten die Differenzen erklären? – Man hat in der Puwein-Studie gesagt: Bei allen hohen Nettopreisdifferenzen steht außer Streit, daß Österreich, was die verkehrsmäßige Erreichbarkeit anlangt, von allen EU-Ländern die vielleicht komplizierteste Infrastruktur hat. Wir waren immer bereit, zu sagen: Über eine Nettopreisdifferenz von 20, oder seien es 25 Groschen, wird nicht gestritten.

In bezug auf das, was darüber hinausgeht – eine Nettopreisdifferenz von ungefähr 70 Groschen gegenüber den wichtigsten Ländern, mit denen wir uns in Vergleich setzen –, wurde folgendermaßen argumentiert: 15 Groschen kommen aus einer unterschiedlichen gewerberechtlichen Situation.

Ich sage dazu nochmals: Selbst wenn man akzeptiert, daß mit dem Tabakverkauf, aufgrund längerer Öffnungszeiten oder mit Nebengeschäften mehr verdient werden kann, muß es doch das Ziel einer entsprechenden Strukturpolitik sein, daß jemand, der eine ordentliche Tankstelle betreibt, davon auch leben kann und nicht auf sieben Nebenerwerbe angewiesen ist. Daher ist – auch wenn ich das akzeptiere – immer der Punkt geblieben, daß wir zu viele Tankstellen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen haben.

Dazu ist ein zweiter Punkt gekommen, und damit ist die Sache langsam auch wettbewerbspolitisch problematisch geworden. Es ist damit argumentiert worden, daß die Preishöhe in Österreich zum Teil dadurch bedingt ist, daß wir zu viele kleine Tankstellen mit Substandards haben und zu viele große Tankstellen, die zu teuer sind. Daraufhin ist von uns namentlich verlangt worden, daß die Standards für die kleinen Tankstellen so angehoben werden, daß sie entweder aus dem Markt ausscheiden oder genauso teuer wie die Oligopolisten werden.

Meine Position und die Position meines Hauses ist in dieser Frage eindeutig. Es kann doch kein Argument sein, daß ich für die anderen eine Verteuerung herbeiführen muß. Wenn die Standards Geld kosten, dann soll es so sein. Aber es kann nicht so sein, daß ich die wenigen, die nicht dem Trichtermodell unterliegen, auch noch aus dem Markt werfe.

Drittes Argument: Die Majors haben zu viele Tankstellen. – Für den Fall, daß es so ist und daß über die Akzeptanz Rückendeckung gebraucht wird, habe ich gesagt – der entsprechende Auftrag ist bereits ergangen, und es wird hoffentlich nach der Karwoche weitergehen; die Verordnung wird jetzt ausgearbeitet –, wir gehen mit einer Verordnung über die Zulässigkeit von Automatentankstellen in Österreich zur Sicherung der Versorgung jenseits der Ladenöffnungszeiten in die Begutachtung. Ich bin sicher, daß wir dafür die Zustimmung bekommen. Die anderen zuständigen Ministerien stimmen dem ebenfalls zu.

Für den Fall, daß Sie mir nun mit dieser neuen Maßnahme des Preisrechtes den Auftrag geben, zu handeln, darf ich Ihnen gleich folgendes sagen. Mit den Kriterien, die in dieser Novelle enthalten sind, entbürden Sie mich aller bisherigen großen Hindernisse im Preisrecht, die da lauteten: Es muß jedenfalls eine umfangreiche Kalkulation der Kosten der involvierten Wirtschaftssektoren stattfinden. Die Evaluierung des volkswirtschaftlichen Interesses hat immer davon


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