Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 58

ihm kein entsprechender Antrag auf amtswegige Preisregelung nach dem Preisgesetz vorgelegen sei. – Diese Bemerkung des Herrn Bundesministers ist unrichtig, tendenziös und falsch.

Ich berichtige: Im § 5 Abs. 2 heißt es, daß jede im § 9 Abs. 2 genannte Person oder Stelle Anträge stellen kann. Die Stellen und Personen, die im § 9 Abs. 2 genannt sind, sind außer dem Vorsitzenden der Kommission diverse Ministerien und die gesamte Sozialpartnerschaft, sofern es irgendeine Ingerenz gibt. Vor allem: Der Vorsitzende dieser Kommission ist nach § 9 Abs. 5 der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Ich ersuche Sie dringend, Herr Bundesminister: Behelligen Sie dieses Haus nicht permanent mit Unwahrheiten! Ich wiederhole es einmal mehr: Die Unfähigkeit eines Ministers ist ein Rücktrittsgrund und kein Staatsversagen! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

11.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tichy-Schreder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.57

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr verehrte Frau Dr. Petrovic, ich bin es gewohnt, von einer Fraktion dieses Hauses mit Halbwahrheiten konfrontiert zu werden. Von Ihnen war ich es bis jetzt nicht gewohnt, aber ich mußte zur Kenntnis nehmen, daß auch Sie diesen Weg einschlagen. Ich bedauere es sehr, daß es gerade eine Frau ist, die diesen Weg einschlägt.

Sie wissen sehr genau, daß der Herr Bundesminister diese Möglichkeit nicht hat, sondern daß verschiedene andere Institutionen, zum Beispiel die Arbeiterkammer, dagegen vorgehen können. (Abg. Dr. Petrovic: Ist der Bundesminister der Vorsitzende der Preiskommission oder nicht?) Der Herr Minister hat es vorhin ganz genau erklärt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bitte Sie, nicht andere der Unwahrheit zu bezichtigen, Frau Abgeordnete! Ich bitte Sie darum. (Abg. Dr. Petrovic: Doch, dessen bezichtige ich ihn!) Nein, Frau Abgeordnete! Sie haben Ihre tatsächliche Berichtigung vorgebracht, aber ich bitte Sie ... (Abg. Dr. Petrovic: Jede Person kann diesen Antrag stellen, auch der Vorsitzende! Das ist er!)

Frau Abgeordnete Dr. Petrovic! Meine Zeit ist kurz bemessen. Ich werde versuchen, Sie nachher zu informieren. Vielleicht können Sie sich daraufhin entschuldigen. (Abg. Haigermoser: Wieso sagen Sie "Halbwahrheiten"?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte als erstes folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen zum Antrag 1045/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen in der Fassung des Ausschußberichtes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird (1709 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Der bisherige Text des Antrages erhält die Z 1.

2. Folgende Z 2 und 3 werden angefügt:

"2. (Verfassungsbestimmung) Artikel II § 22 Z 5 lautet:

‚5. (Verfassungsbestimmung) hinsichtlich des § 5a der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,‘

3. die bisherige Z 5 des Artikel II § 22 erhält die Ziffernbezeichnung ‚6‘."

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