Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 66

mich durch die Vertreter der Kammer, die hier Funktionäre sind, nicht vertreten. Ich betone: Ich fühle mich nicht vertreten! (Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben auch Pflichten! – Abg. Dr. Maitz: Sie sind auch allein so gescheit, daß Sie alles besser wissen!)

Ich fühle mich nicht vertreten, und ich sage Ihnen noch einmal: Die demokratische Legitimation der Kammerfunktionäre bröckelt von Tag zu Tag mehr ab, und sei sie formal noch so gut abgesichert! Es gibt nämlich auch einen politischen Gehalt, und daher sage ich Ihnen, so ist das und nicht anders.

Das, was Sie hier machen, ist Planwirtschaft pur, weil Sie dabei versagt haben, die Marktwirtschaft in diesem Bereich in den Griff zu bekommen. Und um dem Herrn Bundesminister zu helfen, könnte das Hohe Haus ja einem Entschließungsantrag der liberalen Fraktion zustimmen, denn möglicherweise ist es der Justizminister, der da nichts tut oder falsche Kartellgesetze oder Novellen vorlegt.

Ich höre immer wieder die Worte "hohl" und "zahnlos", Kostelka hat gesagt "zahnlos". Das ist allerdings eine Regierungsvorlage, also eine zahnlose Regierungsvorlage. Damit der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in die Lage versetzt wird, im Ministerrat, getragen von der großen Mehrheit dieses Hauses, gegen eine Regierungsvorlage zu stimmen, die bestimmte Mindeststandards nicht enthält, hat die liberale Fraktion einen Entschließungsantrag vorbereitet.

Dieser Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Mag. Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Zerschlagung des Benzinkartells durch ein stärkeres Kartellrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, einer Regierungsvorlage betreffend Änderung des Kartellgesetzes nur dann zuzustimmen, wenn die folgenden Grundsätze darin enthalten sind:

Einrichtung eines Bundeskartellanwalts, der zur Wahrung des Wettbewerbs von Amts wegen verpflichtet ist, mit der Bevollmächtigung, alle zivilrechtlichen Verstöße gegen das Kartellgesetz, soweit sie ihm bekannt werden, aufzugreifen. Ebenso soll er das volle Antragsrecht zur Kontrolle der Zusammenschlüsse haben. Seine Aufgabe ist der Schutz des Rechtsgutes "funktionierender Markt". Der Kartellanwalt hat als unabhängige Behörde mit Personal- und Budgethoheit weisungsfrei gestellt zu werden. Das Aufsichtsrecht liegt beim Bundesminister für Justiz. Der Kartellanwalt hat der Öffentlichkeit jedes Jahr einen Bericht über die Entwicklung des Wettbewerbs der österreichischen Wirtschaft vorzulegen.

Alle kartellrechtlichen Strafsachen sollen beim Landesgericht für Strafsachen Wien konzentriert werden.

Einführung des Verbotsprinzips bei Kartellen, also auch bei sogenannten Wirkungs- und Verhaltenskartellen.

Weitgehende Einschränkung der Bereichsausnahmen, insbesondere bezüglich Banken, Versicherungen und Genossenschaften.

Erweiterung des Begriffs des Bagatellkartells im Hinblick auf eine Verfahrensvereinfachung.

Abschaffung der unverbindlichen Verbandsempfehlungen sowie

Neudefinition der Marktbeherrschung (zum Beispiel durch Einbeziehung der Auslandsumsätze in die Schwellenwerte gemäß § 42 beziehungsweise 42a Kartellgesetz)."

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