Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 67

Ich bitte die Kollegenschaft in diesem Hohen Haus, dem Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in diesem Punkt den Rücken zu stärken und dem Entschließungsantrag der liberalen Fraktion zur Mehrheit zu verhelfen, denn Sie können doch selbst nicht glauben, daß dieser neue § 5a ein Mittel ist, um auf Dauer dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Auf sechs Monate wird der Herr Bundesminister jetzt sagen können, Benzin soll – Daumen in den Wind gehalten – 6,50 S kosten oder, ich weiß nicht, 8,30 S. Ich weiß es nicht, aber er wird es schon irgendwie machen, denn ein Verfahren ist dafür nicht vorgesehen. Es ist nur vorgesehen, daß er Untersuchungen anstellt, aber ein ordnungsgemäßes Verfahren ist eigentlich nicht vorgesehen, denn die Preisbehörde ist eliminiert. Er wird schon ein Verfahren machen – es ist ja nicht so, daß ich ihm das nicht zutraue –, es wird schon einen Aktenlauf geben, und es wird da oder dort auch Anhörungen geben.

Das alles wird vielleicht noch ein bißchen brauchen – die "Kronen Zeitung" und "täglich Alles" werden sich noch gedulden müssen –, auch wenn der Bundesrat morgen eine Sondersitzung abhält und das sofort in das Bundesgesetzblatt kommt. Am Montag werden die Preise wahrscheinlich noch nicht so ohne weiteres zu senken sein, außer man verliert endgültig den letzten Rest des Gesichtes. Also es wird noch ein bißchen dauern.

Ich weiß, die Untersuchung liegt ohnehin bereits vor, denn das Wifo hat sie schon durchgeführt, daher geht das diesmal sicherlich sehr schnell, und man kann das den Leuten vielleicht noch als Ostergeschenk präsentieren. Aber auf Dauer wird das Werkzeug nicht funktionieren, denn es ist auf jeweils sechs Monate ausgelegt, und ich kann mir nicht gut vorstellen, daß Herr Bundesminister Farnleitner meint, daß es gut ist, daß man das nach Ablauf dieser sechs Monate dann auf weitere sechs Monate so macht. Also sechs, sechs, sechs Monate, das wird wahrscheinlich nicht im Sinne seines Zugangs zu diesen Dingen sein. Ich hoffe es zumindest, denn er ist kundig in dieser Materie.

Daher werfe ich Ihnen, Herr Bundesminister, schon auch vor, daß Sie bisher nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Da mag der Diskurs, ob Sie höchstpersönlich antragsberechtigt gewesen sind oder nicht, für mich keine Rolle spielen, aber die Ingerenz hätten Sie schon gehabt, wenn Sie es gewollt hätten – auch antragslegitimiert –, denn ich glaube nicht, daß Ihnen Herr Molterer das verweigert hätte, wenn Sie ihn darum ersucht hätten, und auch Herr Edlinger hätte Ihnen das nicht verweigert. Auch die Herren Maderthaner und Schwarzböck hätten es Ihnen nicht verweigert, wenn Sie sie gebeten hätten: Bitte, stellt mir einen Antrag, ich kann sonst kein Verfahren einleiten! – Also das glaube ich nicht.

Im politischen Raum waren Sie jedenfalls dazu in der Lage, außer alle diese Leute haben es Ihnen verweigert. Dann sagen Sie uns das bitte! Sagen Sie uns: Alle meine Kollegen in der Regierung haben mich im Stich gelassen. – Aber das glaube ich nicht. Sie werden sie nicht angesprochen haben. Daher meine ich, ist das in diesem Sinn schon etwas, was im politischen Raum stehenbleibt.

Schaut man sich jetzt diesen neuen § 5a an, dann fällt einem auf, daß hier mit untauglichen Mitteln – sage ich einmal – der Versuch unternommen wurde, dem § 10 des Preisgesetzes auszuweichen. Dort ist nämlich im Abs. 3 vorgesehen, daß zu handeln ist "bei Gefahr im Verzug". Man hätte daher sagen können, wir entwickeln diese Bestimmung des § 10 Abs. 3, Gefahr im Verzug, hinüber auf den § 5 – im alten § 5 ist nämlich der § 10 Abs. 3 ausgenommen –, und dann haben wir eine Möglichkeit, daß bei Gefahr im Verzug das §-5-Verfahren auch ohne Antrag laufen kann.

Das konnten Sie natürlich nicht machen, weil selbst das Problem der evidentermaßen penetrant unverschämten Preisentwicklung bei den Mineralölfirmen – das möchte ich hier einmal ganz klar außer Streit stellen – nicht ein Element von "Gefahr im Verzug" in sich birgt. Man kann zwar sagen, es wird von Tag zu Tag unverschämter, es geht einem von Tag zu Tag mehr auf die Nerven und man verliert dieselben, aber Gefahr im Verzug ist das nicht.

Genauso aber, als ob Gefahr im Verzug wäre, handeln Sie hier. Sich mit diesem Widerspruch auseinanderzusetzen, das wollten Sie vermeiden, daher haben Sie einfach den § 5a neu


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