Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 103

Generell sei es für ihn wichtig klarzustellen, daß der Ertrag aus einem ersten Schritt der Ökologisierung der Steuern dazu verwendet werden müsse, um im Bereich der Lohnnebenkosten Verbilligungen zu machen. – Edlinger in der Pressestunde vom 11.10.1998 (APA 0118).

Finanzminister Edlinger am 15.11.1998 in einer Erklärung gegenüber der APA: ‚Mein Ziel für eine Steuerreform 2000 heißt nicht im besonderen Entlastung. Ich strebe an:

1. eine steuerliche Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen

2. eine Entlastung des Faktors Arbeit und damit die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen

3. die Entlastung der Dienstgeber von Sozialversicherungsbeiträgen bei kleineren und mittleren Einkommen

4. erste Schritte in Richtung Ökologisierung des Steuersystems

5. eine gerechtere Besteuerung von Kapital‘

(APA 0173)

Entsprechend der von Finanzminister Edlinger formulierten Aufträge kommt die Steuerreformkommission in ihrem Bericht zu folgender wesentlicher Schlußfolgerung:

‚Ein Vergleich der Steuerstrukturen der wichtigsten Industriestaaten zeigt, daß Österreich bei den lohnsummenabhängigen Abgaben deutlich an der Spitze liegt. Der Anteil dieser Steuern beträgt gegenwärtig 2,8 % des BIP und ist damit um fast 2,5 Prozentpunkte höher als der Durchschnitt der EU-Länder. Diese Steuern wirken unmittelbar auf die Arbeitskosten und damit auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Es ist eine weit verbreitete Auffassung in Europa, diese Steuern abzubauen und die Arbeitskosten zu entlasten, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Beschäftigung zu stimulieren. Dies vor dem Hintergrund eines Berichtes des Wirtschafts- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments, wonach zwischen 1980 und 1996 die kalkulatorische steuerliche Belastung des Faktors Arbeit im europäischen Durchschnitt von 34,9% auf 42,6% gestiegen ist, während sie bei den übrigen Produktionsfaktoren (Kapital, selbständige Arbeit, Energie, natürliche Ressourcen) von 42,1% auf 35,6% gesunken ist. Auch für Österreich ist eine Lösung in diesem Bereich aufgrund seiner Steuerstruktur besonders dringend. Daher ist auch die Entlastung der Steuern auf Arbeitskosten und damit der lohnsummenabhängigen Abgaben ein Schwerpunkt der Steuerreform 2000.‘ (Bericht der Steuerreformkommission an den Bundesminister für Finanzen Edlinger, S.10/11, November 1998)

Im ‚Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung‘, der im April letzten Jahres an die EU-Kommission übermittelt wurde, wird unter dem Titel ‚Reduktion der Steuer- und Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit‘ (eine wesentliche Vorgabe von seiten der EU) festgehalten, daß der implizite Steuersatz auf unselbständige Arbeit in Österreich 44,5%, in der EU durchschnittlich 42,1% beträgt. Die Arbeitskosten werden in Österreich zu 24,8% durch die indirekten Kosten bestimmt, in der EU liegt dieser Wert bei 22,9%. Als nationales Ziel wird eine steuerrechtliche und abgabenrechtliche Entlastung des Faktors Arbeit bei Aufrechterhaltung des sozialen Schutzniveaus angestrebt. Für die Steuerreform 2000 wird konkret die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit sowie Maßnahmen im Bereich der Ressourcen- und Ökosteuern in Aussicht gestellt.

Nun liegt das von der Bundesregierung ausverhandelte Steuerpaket vor, das die Antworten auf die wesentlichen steuerpolitischen Herausforderungen schuldig bleibt, nämlich:

1. Ökologisierung auch im Interesse der uns nachfolgenden Generationen,

2. Verschiebung der Steuerlast von Arbeit zu Energie, Kapital und Vermögen im Sinne einer tatsächlichen Verteilungsgerechtigkeit,

3. internationale Harmonisierung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite