Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 110

die Absichten der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Steuerreform 2000, die es selbstverständlich geben wird, darzustellen.

Folgende maßgeblichen Ziele haben uns geleitet: Erstens die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen – ich werde, weil das in Frage gestellt wurde, vorab dies noch näher ausführen –, zweitens die Verbesserung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes Österreich, und drittens soll diese Reform so konzipiert sein, daß sie kein Sparpaket erforderlich macht. Das waren die wesentlichen Vorgaben für diese Reform. Und ich meine, daß diese Ziele auch erreicht werden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

Der Großteil der Entlastung kommt den kleinen und mittleren Einkommen und vor allem den Familien zugute. Ich möchte das ausführen: Bereits bei einem monatlichen Bruttobezug von 13 000 S beträgt die jährliche Steuerentlastung 4 000 S bei einer bisherigen Steuerleistung von 5 272 S. Das ist eine Entlastung des Bruttobezuges von 2,6 Prozent. Bei einem Einkommen von 20 000 S beträgt die Entlastung 4 060 S. Das sind 1,7 Prozent des Bruttobezuges. Wir müssen ja auch die prozentuelle Darstellung mit berücksichtigen und nicht nur die absoluten Beträge. Hingegen bleibt ab einem Einkommen von zirka 41 000 S die Entlastung mit etwa 7 000 S konstant. Das heißt, daß bei einem Bruttobezug von 70 000 S nur mehr eine Entlastung von 0,8 Prozent des Bruttobezuges vorliegt. Ich finde, daß dies ein durchaus vertretbarer Kompromiß ist, der im wesentlichen eine Begünstigung der kleinen Einkommen darstellt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

Außerdem ist auch noch zu erwähnen, daß durch die Neuregelung der Familienbesteuerung die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gegenüber 1998 je Kind, wie Sie ja wissen, um 500 S erhöht wurden.

Zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreich ist anzumerken, daß es eines der Hauptziele war, die Neugründung von Unternehmen zu fördern. Die staatlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Neugründung, also die Registergebühren sowie die Gesellschaftssteuern, fallen weg. Im Jahr der Betriebseröffnung werden die lohnsummenabhängigen Abgaben um zirka 7 Prozent der Lohnsumme gesenkt. Damit wurden die Weichen auch für künftige weitere Reformen gestellt, weil sich hiermit abzeichnet, wo Ansatzpunkte solcher Entlastungen sein können.

Im übrigen bedeutet diese Entlastung in Summe für die Unternehmensgründer einen Startvorteil von 1 Milliarde Schilling pro Jahr. Ich würde, Herr Abgeordneter Böhacker, dies im Zusammenhang mit Steuergeldern nicht als "Peanuts", wie Sie es sagten, bezeichnen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Böhacker.) Bei einer Lohnsumme von etwa 10 Milliarden Schilling, die bei 20 000 Neugründungen pro Jahr eine durchaus vernünftige Schätzung sind, ergibt sich eben dieser Betrag aus der Absenkung der Lohnsummenabgaben und der anderen Abgaben im Zusammenhang mit den Betriebsgründungen. Ich glaube, daß dies ein durchaus nennenswerter Betrag ist und nicht die Bezeichnung "Peanuts" verdient. Daß Sie, Herr Abgeordneter Böhacker, das als "Peanuts" bei Steuergeldern bezeichnen, bleibt Ihnen überlassen, ich kann mich dieser Ihrer Meinung sicherlich nicht anschließen. (Abg. Haigermoser: Keine Polemik von der Regierungsbank!)

Einschneidende Schritte erfolgen auch im Bereich Forschung und Ausbildung. Der Lehrlingsfreibetrag wird auf 60 000 S erhöht, und dies im Zusammenhang mit der Anknüpfung an den positiven Abschluß der Lehrausbildung. Der Ausbildungsfreibetrag sowie die verbesserte Absetzbarkeit von Aus- und Fortbildungskosten sollen die notwendige Qualifikation der österreichischen Arbeitnehmer fördern, um im internationalen Wettbewerb besser bestehen zu können.

All das sind wesentliche Maßnahmen zur Förderung des Beschäftigungsstandortes Österreich. Außerdem wird es kein neues Sparpaket geben. Ein Gesamtentlastungsvolumen von 30 Milliarden Schilling gewährleistet dies, und das war für uns auch eine ganz wesentliche Voraussetzung. Andererseits beträgt dieses Entlastungsvolumen doch mehr als 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und ist damit schon nennenswert. Dieser Betrag sowie die angeführten struktu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite