Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 111

rellen Weichenstellungen rechtfertigen es, wie ich meine, von einer verantwortungsvollen Reform zu sprechen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen.

Zur Frage 1:

Diese Steuerreform entlastet in besonderem Maße die kleineren und mittleren Einkommen. Verteilt man die Gesamtentlastung von 17 Milliarden Schilling auf die einzelnen Einkommensgruppen, so zeigt sich, daß die Einkommensbezieher bis 20 000 S über 60 Prozent des Entlastungsvolumens bekommen. Es kommen ihnen also immerhin 11 Milliarden Schilling zu. Etwa 4 Milliarden Schilling erhalten die Bezieher von Einkommen zwischen 20 000 S und 40 000 S, erst die restlichen 2 Milliarden Schilling gehen den Beziehern höherer Einkommen zu.

Auch eine Betrachtung der individuellen Entlastung zeigt – das habe ich bereits dargestellt –, daß die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen im Verhältnis zu ihrem bisherigen Einkommen deutlich mehr entlastet werden als die Bezieher höherer Einkommen. Ich werde das bei der Beantwortung der Fragen 6 und 7 noch einmal näher darstellen.

Bei der Entlastung des Faktors Arbeit ist in dieser Steuerreform immerhin ein erster Schritt vorgesehen, und zwar bei den Neugründungen von Unternehmungen, wie ich bereits ausgeführt habe. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß von der Neugründung von Unternehmen beachtliche Beschäftigungsimpulse ausgehen, nämlich mehr als 1 Prozent der unselbständig Beschäftigten pro Jahr sind die Folge davon.

Die Bundesregierung hat sich daher entschlossen, gerade dort bei der Entlastung des Faktors Arbeit anzusetzen. Diese Steuerreform wird für neugegründete Unternehmen im Gründungsjahr eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten von immerhin 7 Prozentpunkten vorsehen. Es entfallen für diese Unternehmen die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, die Arbeitgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die sogenannte Kammerumlage 2.

Angesichts dieser Maßnahmen kann man also keineswegs behaupten, es sei bei den Lohnnebenkosten nichts geschehen. Sehen Sie diese Maßnahme als einen Schritt in die richtige Richtung und als Ausdruck des festen Willens der Bundesregierung, weitere Entlastungen beim Faktor Arbeit in die Richtung, die damit angezeigt wurde, herbeizuführen.

Auch bei der gerechteren Besteuerung des Kapitals ist ein wichtiger Einstieg gelungen. Sowohl die Ausweitung der Spekulationsfrist bei Wertpapieren auf zwei Jahre als auch vor allem die nunmehr praktisch lückenlos gewährleistete steuerliche Erfassung dieser Gewinne durch ein neues Besteuerungssystem werden die Steuergerechtigkeit in diesem Bereich deutlich verbessern. Mit der Alternative einer Meldung der Gewinne durch die Bank einerseits oder aber eines pauschalierten Steuerabzuges durch die Bank andererseits wird ein Weg eines modernen und wirksamen Besteuerungskonzeptes in diese Richtung beschritten.

Den Vorwurf, daß die Ökologisierung des Steuersystems in dieser Reform nicht fortgesetzt wurde, muß ich hinnehmen. Ich bitte aber zu bedenken, daß dies wohlüberlegt und im besten Interesse geschieht. Wir haben auf diesem Gebiet leider – ich habe das erst unlängst hier ausgeführt – nicht den nötigen Rückenwind durch die Europäische Union erfahren und aus Gründen der Standortsicherung in dieser Reform von weiteren diesbezüglichen Maßnahmen Abstand genommen. Ich gebe aber zu bedenken, daß auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren schon einiges geschehen ist und daß wir uns auf europäischer Ebene diesem Thema intensiv widmen werden.

Zur Frage 2:

Aufgabe der Steuerreformkommission war es, Modelle und Konzepte für steuerliche Reformmaßnahmen vorzulegen. Herr Professor Van der Bellen, Sie haben das ja zitiert. Die Aufgabenstellung konnte hingegen nicht sein, das Modell einer Steuerreform vorzulegen. Die Steuerre


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