Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 112

formkommission ist den in dieser Richtung gestellten Aufträgen vollinhaltlich nachgekommen. Nach Abschluß der Berichtsarbeiten konnte es dann erst zu politischen Abwägungen und Entscheidungen kommen, welche Vorschläge letztlich realisiert werden.

Es liegt in der Natur der Sache, daß von den in vielen Bereichen ja in Varianten dargestellten Vorschlägen nicht alle umgesetzt werden können. Es ist in der Tat eine Reihe von Vorschlägen aufgegriffen worden. Ich kann in dieser Beziehung Ihrer Meinung, daß nichts umgesetzt wurde, nicht folgen.

Ich wiederhole, daß die Vorschläge zur Reduzierung der Lohnnebenkosten in jenem Sinne umgesetzt werden, in dem ich sie vorhin als einen Schritt in diese Richtung dargestellt habe. Weiters wird der Vorschlag der Einführung einer Eigenkapitalverzinsung realisiert. Es wurden auch die von der Reformkommission in ihrem Bericht angesprochenen Maßnahmen betreffend Forschungsfreibetrag, Lehrlingsfreibetrag, bessere Förderung des lebensbegleitenden Lernens und Filmförderung durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften angenommen. Die Einführung einer geförderten Pensionsvorsorge geht zumindest in den Grundstrukturen auf die Arbeit der Kommission zurück.

Es ist noch eine Reihe von vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen gänzlich oder zumindest teilweise berücksichtigt worden, wie die Einführung von Branchen- und Individualpauschalierungen, die Umsatzsteuerfreistellung für Warenumsätze in Zollagern und die Befreiung von mehr als einem Drittel der Unternehmer von der Umsatzsteuersondervorauszahlung. Schließlich entspringt auch die Erleichterung der Betriebsübergänge durch einen Freibetrag in der Höhe von 5 Millionen Schilling bezüglich der Erbschaft- und Schenkungssteuer einem Kommissionsvorschlag.

Man sollte in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, daß im Rahmen dieser Steuerreform eine Steuer gänzlich abgeschafft wird, nämlich die Börsenumsatzsteuer. Auch das basiert auf einer Anregung der Steuerreformkommission. In der politischen Entscheidung wurde dabei lediglich die zur Gegenfinanzierung vorgeschlagene stärkere Besteuerung von Aktiengewinnen modifiziert, aber auch ein erster Schritt in diese Richtung wird sehr wohl gemacht werden.

Zur Frage 3:

Ich habe bereits bei Beantwortung der Frage 1 auf den in dieser Steuerreform vereinbarten Einstieg in die Absenkung der Lohnnebenkosten hingewiesen. Ich nehme an, daß Arbeiterkammerpräsident Tumpel diese Maßnahme begrüßt. Ich räume allerdings ein, daß er sich noch weitere Schritte erwartet.

Zur Frage 4:

Sie haben recht, daß wir auf dem Gebiet der lohnsummenabhängigen Abgaben unsere Anstrengungen noch verstärken müssen. Sie wissen allerdings auch, daß für den Wirtschaftsstandort Österreich die lohnsummenabhängigen Abgaben nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Ganz wesentlich sind dafür die gesamten Lohnkosten sowie die Entwicklung der Lohnstückkosten. In beiden Bereichen weist Österreich respektable Positionen auf.

Wenn Sie sich etwa das Beispiel Dänemark ansehen, so erkennen Sie, daß Dänemark zwar Lohnnebenkosten von nur etwa 25 Prozent hat, die gesamten Lohnkosten in Dänemark allerdings höher sind als jene in Österreich.

Zur Frage 5:

Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung erfolgt bereits teilweise in dieser Steuerreform. Ich verweise auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem lebensbegleitenden Lernen sowie die Verdreifachung des Lehrlingsfreibetrages. Schließlich dienen auch die Anhebung und Neugestaltung der Forschungsfreibetragsgrenzen dem Ziel positiver Beschäftigungsimpulse, entfallen doch die begünstigten Forschungsaufwendungen zu einem Großteil auf den Lohnaufwand des Forschungspersonals.


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