Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 114

Zweitens, indem man andere Kostensteuern der Unternehmen, etwa die lohnsummenabhängigen Steuern, senkt, wobei sich dies branchenweise natürlich sehr unterschiedlich niederschlägt.

Beide Wege führen zu einer einseitigen Belastung der privaten Haushalte. Dies ist zwar im Durchschnitt durch Einkommensteuersenkung und den sogenannten Transfer, also den Ökobonus, den Sie vorschlagen, ausgleichbar, jedoch bleibt ein inflationärer Impuls. Weiters kommt es im Ausmaß der zusätzlichen Transfers zu einer Erhöhung der staatlichen Ausgaben- und Steuerquote. Diese Quoten werden jedoch vor allem von allen im Parlament vertretenen Parteien als zu hoch angesehen und sehr oft auch kritisiert.

Zu bemerken ist weiters, daß eine aus erhöhten Energiesteuern zu finanzierende Senkung von lohnabhängigen Abgaben die Finanzausgleichspartner nicht unwesentlich betrifft und daher mit den Ländern und Gemeinden im Zusammenhang mit der Neuregelung des Finanzausgleiches im kommenden Jahr zu besprechen sein wird.

Zur Frage 11:

Die Bundesregierung kann die Augen nicht davor verschließen, daß die vielzitierte Flüchtigkeit des Kapitals ein Faktum ist, das nicht wegdiskutiert werden kann. Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile, vor allem auch im Hinblick auf das Zurückdrängen derartiger Besteuerungsformen im internationalen Vergleich, halte ich die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer für eine Maßnahme, die den Finanzplatz Österreich stärkt und daher gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist.

Eine wirklich sinnvolle Besteuerung des Kapitalumsatzes kann in der heutigen Zeit wohl nur im internationalen Gleichklang erfolgen. Österreich wird sich bemühen, dazu auch in der Zukunft wesentliche Beiträge zu leisten. Schließlich muß ich darauf verweisen, daß selbstverständlich auch von der Ausweitung der Spekulationsfrist bei der Aktienveräußerung von ein auf zwei Jahre Effekte zugunsten eines längerfristigen Beibehaltens der Wertpapiere ausgehen.

Zur Frage 12:

Die Vorschläge der Steuerreformkommission betreffend Gebührenrecht sind zum Teil bereits verwirklicht worden. Denken Sie etwa an die Vereinfachung bei der Gebühr für Bestandverträge! Weitere Vereinfachungen befinden sich bereits im Prozeß der Gesetzwerdung, namentlich die schrittweise Abschaffung der Stempelmarken durch Ersetzen zeitgemäßer Zahlungsformen, unter anderem bei der Ausstellung von Reisepässen und Führerscheinen.

Ich bekenne mich dazu, diesen Weg der Reform fortzusetzen. Die Arbeiten zu einer umfassende Gebührenreform sind übrigens bereits im Gange und mit den Finanzausgleichspartnern im nächsten Jahr abzustimmen, da es ja auch entsprechende Landesgebühren und -abgaben gibt.

Zu den Fragen 13 bis 15:

Zur Frage betreffend Stabilitätsprogramm: Die Zielsetzung einer Entlastung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen hat, neben ihrer sozialen Bedeutung, die natürlich für uns das Entscheidende ist, auch den Effekt, daß die Inlandsnachfrage erhöht wird, was uns übrigens von den Wirtschaftsforschern bestätigt wird und auch im morgigen Konjunkturbericht seinen Niederschlag finden wird. Die Skepsis der Wirtschaftsforscher ist derzeit vor allem von den internationalen Konjunkturentwicklungen geprägt, denen es rechtzeitig gegenzusteuern gilt.

In Anbetracht der internationalen Konjunkturrückgänge wird es schwieriger werden, die Stabilitätsziele punktgenau zu erreichen. Es ist selbstverständlich, daß eine Steuerreform das Erreichen eines Stabilitätszieles naturgemäß erschwert. Es ist daher auch unbestritten, daß der erfolgreiche budgetäre Konsolidierungkurs des Doppelbudgets 1998/99 in Zukunft weiterhin konsequent fortzusetzen ist und zusätzliche Bemühungen erforderlich sein werden.

In allen Bereichen des Staates wird in Zukunft sparsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen sein. Dies betrifft alle Ausgabenbereiche und alle Körperschaften öffentlichen Rechts.


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