Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 145

daß man sagen kann, als Bürger erhält man die Auskunft, nur als Abgeordneter kann man sie nicht bekommen.

Klar ist, daß die Sache an sich widersprüchlich ist. Ich würde in einem Punkt eher dem Herrn Staatssekretär, in den anderen Punkten eher Ihnen beipflichten. Ich glaube, allgemein sagen, daß hier keine Auskunftspflicht besteht, kann man nicht, denn zurückgehend auf Kelsen – und das wissen wir alle – liegt dem Bundes-Verfassungsgesetz eine Zweiteilung zugrunde: Der Gesetzgebung wird die gesamte Vollziehung gegenübergestellt, die sich wiederum in Verwaltung und Gerichtsbarkeit unterteilt. Die Behörden nach Artikel 133 Z 4 – und ich stimme mit dem Herrn Staatssekretär überein, daß es sich bei der Regionalradiobehörde um eine solche handelt – sind nun nach Artikel 20 Abs. 2 B-VG zweifelsfrei Verwaltungsbehörden. Ihre Tätigkeit ist Verwaltung und diese wiederum Vollziehung, die dem Kontrollrecht des Nationalrates gemäß Artikel 52 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegt.

Freilich – und das wissen wir auch – kann sich aus anderen Vorschriften der Bundesverfassung ergeben, daß das Interpellationsrecht des Nationalrates eingeschränkt ist. Dies gilt etwa, wie wir wissen, für den Bereich der Justiz, für die sich aus Artikel 87 Abs. 2 B-VG ergibt, daß zwar die Justizverwaltung, nicht aber die Gerichtsbarkeit im engeren Sinne der Kontrolle unterliegt. Für weisungsfreie Verwaltungsbehörden wie die Behörden nach Artikel 133 Z 4 bedürfte es daher sicherlich einmal einer näheren Untersuchung darüber, wie weit das Kontrollrecht reicht. Ich glaube, es reicht zumindest so weit wie im Bereich der Gerichtsbarkeit.

Daher wären meiner Auffassung nach die Fragen zu beantworten gewesen, die sich darauf richten, ob bestimmte Verfahren von der Regionalradiobehörde bereits durchgeführt wurden, also Teile der Fragen 3 bis 5.

Ich glaube, politisch wäre anzumerken: Wünschenswert wäre es, daß wir bei Rundfunkveranstaltern wissen, wie ihre Beteiligungsverhältnisse sind, und daß diese Beteiligungsverhältnisse daher offengelegt werden müssen.

Eine Lösung, Herr Staatssekretär, Herr Abgeordneter Kier, könnte sein, daß im Zusammenhang mit der Beratung über das Regionalradiogesetz im Unterausschuß, in dem eine Vorlage liegt, auch diese Fragen debattiert werden. Dann könnten wir sehr rasch zu einer entsprechenden Auskunft kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Morak. 5 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.49

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Schieder, ich bin sehr dankbar für die Worte, die Sie hier soeben gesagt haben. Ich kann das zwar juristisch nicht würdigen, aber ich meine, wir bewegen uns auf derselben Ebene, und ich finde, daß das, was hier in einer durchaus korrekten Anfrage formuliert wurde, ziemlich kaltschnäuzig mit "schmeck’s!" beantwortet wurde. Und ich glaube, das sollte man nicht so hinnehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist ja unter anderem auch nicht gefragt worden, ob der Bundeskanzler eingreifen soll – um Gottes Willen, das wollen wir sicher nicht! –, sondern welche Änderungen der Beteiligungsverhältnisse gegeben sind. Und darauf keine Antwort zu geben, das verstehe ich nicht; auch nach dem, was ich hier von Abgeordnetem Schieder gehört habe, verstehe ich es noch immer nicht.

Ich meine, als "geborener Österreicher" wittert man natürlich überall Verschwörung, aber was zeigt uns Abgeordneten denn diese Antwort, wenn wir sie so kriegen, wie wir sie kriegen? – Daß Sie entweder keine Dokumentation darüber haben oder daß sich der Bundeskanzler mit der Entwicklung der Privatradios nicht beschäftigen oder daß er die politische Verantwortung nicht wahrnehmen will – oder was immer. Ich weiß keinen Grund, warum das nicht beantwortet werden soll.


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