Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 178

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.05

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! (Abg. Mag. Stadler: Stell das Pult höher!) Paßt es jetzt? (Abg. Mag. Stadler: Jetzt hast du die Krawatte eingeklemmt!) So? – Die Freiheitlichen sind zufrieden. Ich bin immer bemüht, wenn ich euch nicht inhaltlich zufriedenstellen kann, es zumindest sonst zu tun.

Geschätzte Damen und Herren! Die ursprünglichen Intentionen des UVP-Gesetzes, Konzentration der Verfahren, Erreichung einer ökologischen Gesamtschau über ein Projekt, verbesserte Projektplanung, sind aufrecht. Das war eine sehr wichtige Zielsetzung. Es hat sich aber bei der Umsetzung des bisherigen UVP-Gesetzes eine gewisse Scheu der Wirtschaft vor diesem Instrument gezeigt. Es war weitgehend neu und unbekannt, und das Verfahren galt zumindest als aufwendig. Aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie der EU besteht jetzt ohnedies die Notwendigkeit, eine Novellierung vorzunehmen. Das bietet uns auch die Chance, einige Dinge zu verbessern, etwa die Verfahrensabläufe zu straffen, den Informationsfluß zu intensivieren und einige Bestimmungen in diesem Gesetz zu adaptieren beziehungsweise zu beseitigen, die bisher – wir wissen es ja nicht genau aufgrund der wenigen Verfahren, die bisher nach diesem Gesetz durchgeführt wurden – zumindest vermeintliche Probleme darstellten.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie, aber auch der IPPC-Richtlinie soll jetzt ein Anlauf unternommen werden. Die drei dafür zuständigen Minister Bartenstein, Molterer und Farnleitner haben dazu einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der genau das Prinzip beinhaltet, das Herr Kollege Schweitzer angesprochen hat, nämlich eine Behörde dafür zuständig zu machen mit dem Ziel, daß es dann zu einem Bescheid kommt. Ein solches Gesetz soll in Bälde dem Hohen Haus vorgelegt werden. Ich glaube kaum, Herr Kollege Schweitzer – so sehr sich das vielleicht die Umweltbewegten und wahrscheinlich auch der Herr Minister wünschen würden –, daß du beim Präsidenten Nettig offene Türen einrennen würdest mit einer alleinigen Kompetenz beim Umweltminister. Die Hoffnung, daß du dort große Freude auslösen würdest, kann ich dir gleich nehmen! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) – Ich traue es ihm auch zu! Aber daß du dabei offene Türen vorfinden würdest, das glaube ich weniger!

Ich habe aber auch in dieser Frage großes Zutrauen zu unserer Lösungskompetenz. Ich bin überzeugt davon, daß diesem Hohen Haus im Zuge der Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien von seiten der Minister ein modernes Betriebsanlagenrecht vorgelegt werden wird, welches nach intensiven Beratungen möglichst noch vor der Sommerpause einer Beschlußfassung zugeführt werden kann, ein Betriebsanlagenrecht, das genau diese Ziele verwirklicht. Eine Behörde erläßt in einem zügigen Verfahren einen Bescheid, der die diversen Genehmigungsverpflichtungen mitbeinhaltet. Ich bin überzeugt, daß wir das in Bälde realisieren können.

Noch ganz kurz zu den Oppositionsanträgen, die auch Gegenstand der Verhandlungen sind. Zu den Anträgen des Kollegen Barmüller betreffend Strategische Umweltprüfung habe ich schon im Ausschuß ausgeführt, daß derzeit eine entsprechende EU-Richtlinie in Ausarbeitung ist, sodaß eine Annahme dieser Anträge zum jetzigen Zeitpunkt aus unserer Sicht wirklich nicht viel Sinn machen würde. Es macht jedoch Sinn, daß der Herr Bundesminister auf EU-Ebene dafür sorgt – und er ist gerade dabei, das zu tun –, daß diese Richtlinie jetzt rasch kommt, nach unseren Vorstellungen gestaltet ist und wir diese Richtlinie so rasch wie möglich in Österreich umsetzen.

Zweiter Punkt: Umweltwirkungsgesetz. Ich möchte jetzt nicht unbedingt einen Vergleich mit dieser etwas skurrilen Idee des Herrn Bundeskanzlers betreffend Beschäftigungsverträglichkeitsprüfungsgesetz anstellen, die kürzlich durch die Medien gegeistert ist. Denn mehr als ein Strukturkonservierungsvorschlag kann das wohl nicht sein! Ich möchte diesen Vergleich jetzt nicht ziehen und dir darauf nur die Antwort geben, Kollege Schweitzer, daß das Umweltwirkungsgesetz, das du dir wünschst, meines Erachtens eigentlich schon im Nationalen Umweltplan enthalten ist, den wir in diesem Haus bereits beschlossen haben und der für die Politik künftig Handlungsanleitung für alle rechtssetzende Maßnahmen sein soll und auch sein wird.


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