Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 179

Diesen haben wir schon beschlossen, und ich glaube, eine zusätzliche gesetzliche Maßnahme brauchen wir auf diesem Gebiet nicht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

20.11

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Kopf! Ich möchte gleich mit dem Umweltwirkungsgesetz beginnen, und zwar deshalb, weil es sich hiebei auch um den ältesten Antrag handelt. Er wurde bereits vor mehr als einem Jahr eingebracht, und interessanterweise, Herr Abgeordneter Kopf, war das in der Steiermark nicht ganz so schwierig, denn dort ist die Initiative der Liberalen aufgegriffen worden, nachzulesen im Landesgesetzblatt Nummer 56/1998, und dort werden vom Umweltanwalt gesetzliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt überprüft.

Der Hinweis auf den Nationalen Umweltplan ist zwar richtig. Das Problem beim Nationalen Umweltplan, diesem 1,3 Kilo schweren Papier, das angeblich bei den Gesetzentwürfen zu beachten ist, ist natürlich, daß die ökologischen Leitlinien des Nationalen Umweltplans, die in der Regierungserklärung angesprochen sind, einfach nirgendwo formuliert wurden. Und genau dieser Umsetzungsschritt soll mit dem Umweltwirkungsgesetz getan werden.

Ich betone noch einmal: Interessanterweise sind die Konservativen auf Bundesebene, während die steirischen Konservativen durchaus bereit waren, das mit aufzunehmen, offenbar noch nicht so weit. Denn die Argumentation, man könne das jetzt nicht machen und das sei mit einer Beschäftigungswirkung zu vergleichen, stimmt natürlich nicht! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Nenn uns Christdemokraten! Aber was ist hier konservativ?) – Da die Christdemokraten, die aus der Sicht der Liberalen eine konservative Position in diesen Fragen einnehmen, in diesem Zusammenhang in der Steiermark offenbar flexibler sind als auf Bundesebene, sage ich, daß gerade aus einer christlich-sozialen Sichtweise natürlich auch die Auswirkungen auf die Umwelt, weil diese auch Auswirkungen auf die nachfolgenden Generationen haben, beachtet werden müßten. Daß man das in einem vereinfachten Verfahren nicht schon in den Gesetzwerdungsprozeß einfließen lassen will, halte ich für verfehlt. Denn die Auswirkungen etwa auf das Budget werden auch abgeschätzt, und gerade das Umweltministerium legt sehr umfangreiche Kostenschätzungen in Regierungsvorlagen vor. Das ist bei den Ausschußverhandlungen auch schon angemerkt worden.

Wenn man sich daher im Umweltbereich Gedanken darüber macht, welche Auswirkungen sich auf den Energiebereich oder auf das Verkehrsaufkommen und ähnliches ergeben, wie es in dem Antrag angesprochen ist, und das in schematisierter Form darstellt, wie es etwa in den Niederlanden, in Großbritannien und in Kalifornien bereits erfolgt, dann kann das keine so schlechte Idee sein!

Darüber hinaus bin ich überzeugt davon, daß das kommen wird. Da man das konkrete Gesetz auf Bundesebene aber nicht umsetzen wollte, habe ich mir in der Folge gedacht, daß man unter Umständen eine Machbarkeitsstudie über Strategische Umweltprüfungen für Pläne und Programme installieren könnte. Denn wie richtig gesagt wurde, gibt es seit dem Jahre 1996 einen Richtlinienentwurf der EU, der während der österreichischen Präsidentschaft aber interessanterweise nicht aufgegriffen wurde, obwohl es auch im Nationalen Umweltplan Anregungen in diese Richtung gibt. Daher hat auch dieser Antrag im Ausschuß keine Mehrheit gefunden. Im Hinblick auf den Hinweis, daß gerade die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Österreich oder etwa auch die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher in Wien, angesprochen auf den Nationalen Umweltplan, selber sagen, daß sie diesen, geschweige denn die Leitlinien des Nationalen Umweltplanes, nicht kennen, haben wir uns gedacht, daß es auch eine Möglichkeit wäre, Leitlinien für eine Strategische Umweltprüfung zu erarbeiten.

Aber auch das, Herr Abgeordneter Kopf, war Ihnen schon zu weitgehend! Sie berufen sich zwar auf die Leitlinien des Nationalen Umweltplans, die keiner kennt und die nirgends formuliert sind, wollen sie aber weder ausarbeiten noch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ausarbeiten las


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