Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 28

Wettbewerbsbehörde gesagt: Das und das ist möglich, und das und das können wir im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs in Österreich nicht zulassen.

Ähnliches gilt für einen Zusammenschluß der deutschen Telekom und der italienischen Telecom. Da müßte ideologiefrei und marktwirtschaftskonform festgestellt werden: Ist auch nach diesem Zusammenschluß, nach dieser neuen Partnerschaft – die auch nach Österreich hereinspielt über max. mobil und über das Festnetz der Telekom Austria – noch ein wirklicher Wettbewerb gesichert?

Im Strukturwandel in der Wirtschaft stellt diese begleitende Kontrolle am Markt eine ganz hohe Anforderung an die Wettbewerbsbehörden. Das Garantieren eines funktionierenden Wettbewerbs ist eine originäre, primäre staatliche Aufgabe, zu der gerade wir Liberalen, die wir der Allmacht des Staates gegenüber sehr, sehr kritisch eingestellt sind, ein klares Ja sagen. So viele andere Aufgaben der Staat nicht mehr zu erfüllen hat, weil er sie nicht mehr rechtfertigen kann, so sehr glauben wir, daß gerade im Kartellrecht eine neue, primäre staatliche Aufgabe entsteht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Österreich hat dabei versagt. Denken Sie an Kro-Ku-WAZ! Das gibt es sonst in keiner entwickelten Demokratie. Denken Sie an den Biermarkt mit einer Braubeteiligungs AG, die zwei Drittel des Bierausstoßes in Österreich in der Hand hat! Die Kartellbehörde hat nicht reagiert, sie ist nicht einmal von den Amtspartnern, von den Amtsparteien dazu aufgefordert worden. Denken Sie an unsere Bankenlandschaft, die im Wechselgeschäft, auch im Euro-Zeitalter, immer noch kartellähnliche Vereinbarungen hat, die letztlich zu überhöhten Gebühren und Wechselprovisionen führen! Und denken Sie doch bitte an dieses unselige Verhaltenskartell bei den Preisen der Benzinfirmen!

Was hat diese Bundesregierung getan, Herr Bundesminister? Sie haben uns nicht einen Vorschlag für ein gutes und scharfes Kartellrecht gemacht, nein, Sie haben die Wirtschaftslenkungsgesetze bemüht. Sie haben in einer Nacht- und Nebelaktion das Preisgesetz geändert, damit Sie preisregeln können. Und das ausgerechnet auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Farnleitner, der, aus der Sozialpartnerschaft kommend, doch die Marktwirtschaft kennt! Warum haben Sie, Herr Minister, nicht den Mut, ein echtes Kartellgesetz in Österreich zu installieren, ein Kartellgesetz, das all diese parlamentarischen Bauchaufschwünge, diesen parlamentarischen Alptraum, den wir im März hier über uns haben ergehen lassen müssen, verhindert? Wir brauchen keine Preisgesetze, wir brauchen ein gutes und scharfes Kartellrecht, um die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der Vorschlag für eine Novelle des Kartellrechtes, den Sie, Herr Bundesminister, uns im Parlament vorlegen werden, ist untauglich. Es ist alles weiter fest in sozialpartnerschaftlichen Händen, und die Amtsparteien werden nicht oder nur schaumgebremst tätig werden. Es gilt in diesem Zusammenhang der alte Satz: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Die neue Novelle zum Kartellgesetz wird auch vom Herrn Bundesminister für Justiz sehr kritisch gesehen, der meint, es fehlten die wesentlichen Dinge: die Sicherstellung einer umfassenden Kompetenz des Bundes, die Reduzierung der Ausnahmen vom Kartellgesetz – ganz wesentlich, Herr Bundesminister Farnleitner! –, die Umstellung des Kartellgesetzes auf ein allgemeines Verbotsprinzip nach dem Vorbild des EG-Wettbewerbsrechtes und ein ganzes oder teilweises Verbot der Verbandsempfehlungen.

Sie wissen ja: Diese unverbindlichen Richtpreise im Verkauf, bei so vielen Artikeln, gehen zu Lasten der KonsumentInnen, schalten den Wettbewerb aus und geben nicht die Möglichkeit, daß wirklich der Preis auf dem Markt gilt – der Markt als Entdeckungsverfahren –, der den größten Vorteil für die KundInnen schafft.

Und, Herr Bundesminister, Sie werden es wieder nicht schaffen, daß wir in Österreich einen Kartellanwalt haben, einen Kartellanwalt, der wie ein Staatsanwalt im Justizministerium angesiedelt ist und dessen Aufgabe es ist, von Amts wegen den Wettbewerb in Österreich zu beobachten, dessen Aufgabe es ist, von Amts wegen dort tätig zu werden, wo offensichtliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, und natürlich auch über Sachverhaltsdarstellun


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