Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 33

Ich sage das insbesondere auch deshalb, weil schon mehrfach der Vorwurf erhoben wurde, daß dem Minister nicht die entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung stehen, und in diesem Zusammenhang auch ein Kartellamt eingefordert wurde, das im Wirtschaftsministerium angesiedelt sein sollte und diese Funktion übernehmen könnte.

Es erscheint mir bei dieser Gelegenheit schon notwendig, darauf hinzuweisen, daß dieses Kartellamt dann nicht notwendig gewesen wäre, wenn von den bestehenden Rechten, von den bestehenden Möglichkeiten entsprechend Gebrauch gemacht worden wäre. Ich räume ohne weiteres ein – und wir liegen in dieser Frage mit vielen hier im Haus auf einer Linie –, daß über die im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehene Amtswegigkeit hinaus dann weitergehend auch noch eine Art Kartellanwalt, Bundesanwalt eingesetzt werden sollte, der von sich aus in diesem Zusammenhang bestehende Möglichkeiten prüft.

Ich möchte aber darauf hinweisen, daß diese Möglichkeit auch jetzt bestünde. Es gibt im Wirtschaftsministerium einen vollständigen Stab, der zur Durchführung entsprechender Prüfungen in diesem Bereich zur Verfügung stehen kann, sodaß man letztlich auch nicht behaupten kann, es gäbe zu wenig Möglichkeiten oder auch personelle Ressourcen, um mit einem Mißbrauch von Marktmacht beziehungsweise mit Fusionen, die nicht erstrebenswert sind, weil sie eine unerwünschte Konzentration von Marktmacht bewirken, entsprechend umgehen zu können.

Ich glaube daher, daß wir sagen müssen: Dieses Kartellgesetz 2000, das derzeit in Diskussion steht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist allerdings notwendig, daß wir darüber hinaus die Diskussion weiterführen. Ich würde meinen, daß die Installation eines derartigen Bundesanwaltes, Kartellanwaltes – oder wie auch immer er genannt wird – jedenfalls sehr sinnvoll ist. Ich glaube allerdings, daß diese Stelle von der Kompetenzlage her im Bereich des Justizressorts angesiedelt werden sollte.

Ich möchte ganz zum Schluß noch einen zweiten Punkt anschneiden, der sich auf einen grundsätzlichen Aspekt im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Wirtschaftsstandortes bezieht. Wir haben derzeit die Situation, daß die Meisterprüfungskommissionen bei den Wirtschaftskammern angesiedelt sind, teilweise auch schon bei den Landeshauptmännern beziehungsweise Landeshauptfrauen. Ich glaube, es wäre wichtig, ein weiteres Zeichen einer Liberalisierung dadurch zu setzen, daß wir diese Prüfungskommissionen grundsätzlich bei den Landeshauptleuten ansiedeln, um vermehrt sicherzustellen, daß die Zugangsmöglichkeit durch allfällige standesrechtliche Überlegungen nicht gefährdet wird.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, zusammenfassend sagen zu können, die Kartellgesetznovelle 2000 ist ein Schritt in die richtige Richtung, erfordert aber noch weitere Maßnahmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Maderthaner. Redezeit ebenfalls 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.37

Abgeordneter Ing. Leopold Maderthaner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ÖVP bekennt sich seit jeher grundsätzlich zum freien Markt, zur sozialen Marktwirtschaft und damit zum Wettbewerb (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Aber nur am Sonntag!), weil dieser die beste Qualität (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Aber nur am Sonntag vormittag!) und auch die günstigsten Preise sichert. (Beifall bei der ÖVP.)

Der freie und chancengleiche Leistungswettbewerb ist letztlich der Motor einer funktionierenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung. (Abg. Mag. Schweitzer: Wie sehen Sie da den Strommarkt?) Das Wettbewerbsrecht, speziell das Kartellrecht, meine Damen und Herren (Abg. Mag. Schweitzer: Wie sehen Sie da zum Beispiel den Strommarkt?), hält den Markt von staatlichen und privaten Wettbewerbsbeschränkungen frei beziehungsweise hat dies zu tun. (Abg. Mag. Schweitzer: Ist der frei?) Das Kartellrecht bietet vor allem auch den kleinen und weniger marktstarken Unternehmen entsprechende Handlungsfreiheit auf dem Markt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. – Abg. Haigermoser: Warum machen Sie dann keines?) Dafür


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