Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 153

auf jene Bereiche hingewiesen, in denen wir nationalen Aufhol- und Nachholbedarf haben, und gesagt, daß es in diesen Bereichen in der nächsten Zeit Fortschritte geben wird.

Aber auch Wettbewerb braucht Ordnung, Wettbewerb braucht Regelmechanismen, vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen, wo es um die öffentlichen Aufträge geht. Unser Vergabesystem war ursprünglich über die ÖNORM 2050 geregelt. Durch den Beitritt zur Europäischen Union wurde die Anbindung an die Gemeinschaftsrichtlinie zwingend. Wir haben daher im Jahre 1997 mit dem Bundesvergabegesetz die Vergaberegelungen der Europäischen Gemeinschaft in Österreich rechtlich umgesetzt. Diesem Gesetz sind eine umfassende Beratung im Ausschuß und natürlich auch eingehende Beratungen mit der Wirtschaftskammer und den Interessenverbänden, der Architektenkammer vorangegangen. Das war sehr entscheidend und wichtig. Mit dabei waren auch die Vertreter des Gemeinde- und des Städtebundes.

Durch den Beschluß des EG-Rates vom 2. Dezember 1994 wurde das im Rahmen der WTO abgeschlossene Abkommen über das öffentliche Auftragswesen GPA seitens der EG genehmigt, und es wurde bereits mit 1. Jänner 1996 in Kraft gesetzt. Das GPA bildet einen Bestandteil der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsordnung, daher haben Auftraggeber, die sowohl dem GPA als auch den Gemeinschaftsrichtlinien unterliegen, zwei Rechtssysteme anzuwenden. Obwohl die EG-Richtlinien Vorbild für das GPA waren, bestehen doch einige Differenzen, die nunmehr mit diesem Gesetz beseitigt werden.

Weiters soll mit dem vorliegenden Entwurf die bisher zwingend vorgesehene Schlichtung auf die Zeit vor Anbotsöffnung beziehungsweise vor Legung verbindlicher Anbote beim Verhandlungsverfahren eingeschränkt werden. Das hat sich als notwendig erwiesen, damit nach Anbotsöffnung den Streitparteien sofort der Weg zum Bundesvergabeamt offensteht. Eine freiwillige Schlichtung nach Anbotseröffnung ist für die Verfahrensbeteiligten auch weiterhin möglich, aber die andere Maßnahme erscheint als sinnvoller und besser.

Dieses Gesetz enthält weiters eine Absenkung der Schwellenwerte.

Die Anträge fußen auf den Beratungen im Ausschuß. Wir haben die Anregung, die Anliegen der Behinderten stärker zu berücksichtigen, aufgenommen und folgen ihr mit diesem Abänderungsantrag. Außerdem sieht dieser Antrag eine umfassende Informationsmöglichkeit der Bieter über Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Anbotes vor, jedoch ohne Störung der Geschäftsinteressen der anderen – das war entscheidend, und das ist besonders wichtig.

Ich freue mich, daß wir damit eine klare Regelung vorgeben konnten und daß das die allgemeine Zustimmung findet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Kier zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.57

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann meine Ausführungen ganz kurz halten. Es ist klar, daß es sich bei dieser Novellierung um eine gemeinschaftsrechtliche Anpassung handelt, die sinnvoll und notwendig ist. Ich möchte nur nicht, daß das, was im Ausschuß gesagt wurde, so einfach verhallt, denn wir waren uns im Ausschuß darüber einig, daß im Bereich der Kompetenzfrage und der Zersplitterung des Wirtschaftsraumes Nachbesserungsbedarf vorhanden ist.

Damit die Bundesregierung mit noch mehr frischem Mut ans Werk gehen kann, trage ich folgenden Antrag vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Mag. Peter und PartnerInnen betreffend einheitliche Kompetenzgrundlage für das öffentliche Auftragswesen


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