Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 154

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen über die Bundesstaatsreform für die Schaffung einer Grundlage für einen einheitlichen Kompetenztatbestand für das öffentliche Vergabewesen einzusetzen."

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Ich meine, es wäre für den Wirtschaftsstandort Österreich von Vorteil, wenn Bieter und Investoren nicht neun verschiedene Spielarten ein und desselben Regelungskreises, nämlich des Vergaberechts, studieren müßten. Ich hoffe daher, daß dieser Antrag eine Mehrheit finden wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Kier vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt, überreicht, wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.59

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich darüber, daß es möglich wurde, im § 34 des Vergabegesetzes eine wesentliche Änderung herbeizuführen.

Mir war es immer wichtig und wird es auch in Zukunft immer wichtig sein, daß behinderte Menschen ein Stück Selbstbestimmungsrecht auch auf parlamentarischer Ebene haben und auch verbrieft in die Hand bekommen. Mit § 34 kommt man diesem Ziel ein Stück näher, denn nun ist es nicht mehr selbstverständlich, daß man überall im Bereich des Bundes Umbauten, Erneuerungen und Renovierungen durchführen kann, ohne behinderte Menschen zu fragen und ohne auf die Bedürfnisse behinderter Menschen Rücksicht zu nehmen.

In Zukunft wird es nun möglich sein, daß behinderte Menschen Stellungnahmen dazu abgeben und feststellen, ob ein Gebäude für mobilitätsbehinderte Menschen wirklich nicht benutzbar zu sein braucht oder ob es sehr wohl benutzbar sein muß. Diese Änderung ist mit diesem neuen Gesetz gelungen, und ich freue mich darüber, daß meine Entschließung tatsächlich als Grundlage für diese Gesetzesänderung herangezogen worden ist und daß es zu einer so positiven Lösung gekommen ist. Ich möchte allen danken, die sich dafür eingesetzt haben. Es ist ein großartiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung behinderter Menschen!

Ich möchte Sie aber auch ersuchen – dieser Punkt ist mir sehr wichtig –, nicht darauf zu vergessen, nicht zu akzeptieren, daß zum Beispiel im Palmenhaus im Burggarten, das ja erst vor wenigen Monaten völlig renoviert worden ist und in dessen Umbau wirklich Millionen hineingesteckt worden sind, das Kaffeehaus, das Restaurant für Rollstuhlfahrer nicht berollbar ist. Es gibt nur Stufen, und es ist trotz des großen Vorbereiches kein Platz für eine entsprechende Rampe geschaffen worden, damit auch behinderte Menschen dieses Lokal besuchen können. Ich hoffe, daß das noch ergänzt wird, denn es ist sicher keine Frage des Denkmalschutzes, warum man keine Rampe hat machen lassen.

Zum Vergabegesetz möchte ich noch kurz sagen, daß die Änderung des Vergabegesetzes eine Umsetzung der EU-Richtlinie ist. Mich persönlich und uns Grüne schmerzt es, daß aufgrund dieser Richtlinie bestimmte Zuschlagskriterien – wie zum Beispiel, ob ein Betrieb Frauenförderung betreibt, ob ein Betrieb seine Behinderteneinstellungspflicht erfüllt hat, ob ein Betrieb ökologische Maßnahmen im Bereich seines Unternehmens setzt – in Zukunft für die Vergabe eines Auftrages keine Rolle mehr spielen.

Herr Staatssekretär! Ich möchte Sie bitten, sich dafür einzusetzen, daß diese wichtigen Zuschlagskriterien auch in den EU-Richtlinien verankert werden und daß Österreich die treibende


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